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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
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zum Durchgange durch den Garten einen Schlüssel zu der Thüre durch die Stadtmauer zu über-liefern, jedoch diesen Schlüssel sogleich bei dem geringsten Missbrauche wieder abzufordern, undden Durchgang zu verweigern.

§ 10. Ferner haben sich bei dieser Vergleichsunterhandlung die Hl. Erben des Hl.Rggsra ths. v. Zwehl erklärt, dass sie sich der Küchenzinsen, welche dem Hl. Hofrath v. Zwehlin der Verlosung bei dem Günteröder Censiten Christian Bitter, modo Joseph Berenshausen eigen-thümlicli zugefallen sind, nicht mehr anmassen wollen.

§ 11. Desgleichen haben die Hl. Erben des Hl. Rggsraths von Zwehl sich verbindlichgemacht, dass sie die unter dem 7 155 April d. J. gerichtlich verkauften zwei Scheffel, zwei MetzErbenzins, welche der Bingemüller Heinrich Gassmann vor Geisleden jährlich zu liefern hat, demHl. Hofrath v. Zwehl zum Eigentliume, und unter dem Vorbehalte überlassen wollen, dass da-gegen der letzte das Steigerungsquantum für diesen Mühlenzins mit .... bei dem Abschlüssedieses A-'ergleichs baar entrichten soll.

§ 12. Dagegen hat der Hl. Hofrath v. Zwehl sich verbindlich gemacht, dass er aufalle zeither wegen der erbschaftlichen Forderungen und Gerechtsame erhobene Klagen und Pro-zesse entsagen, und aufrufen, besonders aber auf jene Forderungen, renunciiren wolle, welche erwegen einem Darlehn von 300 Etil, an den verstorbenen jüngsten Bruder, dem Amtmann PierwigAdam v. Zwehl an die Erben des Hl. Reggsraths von Zwehl zeither gemacht hat; desgleichenentsagt und erklärt er als nicht mehr existirend zum Bestand der ganzen Erbschaftsmasse seineAktivforderungen an der Verlassenschaft der beiden ledig verstorbenen Schwestern Christineund Susanne v. Zwehl, welche er theils wegen baar vorgeliehenen Geldern, theils wegen denfür ihn eingenommenen Revenüen zeither prätendiret hat, um dadurch den Vergleich zwischenden Hl. Erben des Hl. Rggsraths von Zwehl und seinen noch lebenden beiden Schwestern,Wilhelmine, und Josephe, geborenen v. Zwehl zu erleichtern und zu befördern, wobei ersich lediglich die baare Auszahlung jener drei Louisd'ors vorbehalten hat, welche die seel.Schwester Christine seiner Tochter Helene per Testamentum legirt hat, und dass seinerSchwester Josephe, der verwitweten Hauptmännin IJirstel, der ihr von ihm geschenkte erb-schaftliche Anteil an der A-Trlassenschaft cler abgelebten Schwester Susanne von Zwehl un-verweigerlich überliefert werden soll.

Da nun auf solche Art alle zeitherige Zwistigkeiten, Irrungen, und wechselseitige For-derungen getilget, und aufgehoben sind, als haben zugleich die beiderseitigen Contrahenten sicheinstimmig dahin erboten, dass sie sich in Zukunft in allen Vorfällen brüderlich und schwester-lich vereinigen, sich wechselseitig unterstützen, und das gemeinschaftliche Beste der ZwehlischenFamilie befördern wollen und sollen, des Endes sie auch allen, diesen Vergleichsunterhandlungenentgegen stehenden rechtlichen Ausflüchten, besonders der Verletzung über die Hälfte, andersverhandelten, als niedergeschriebenen Sache ohne Arglist und Gefährde entsagen, auch diesenVergleichsakt gerichtlich, oder von einem Notario gemeinschaftlich bestätigen zu lassen sich an-heischig gemacht haben.

In dessen Urkund haben die sämtlichen Contrahenden und Interessenten die gegenwärtigedoppelt darüber ausgefertigte Urkunde eigenhändig unterschrieben, und mit ihrem Petschaftebekräftigt.

Heiligenstadt, d. 16ä5 Julij 1808.

(L. s.) Carl Herwig von Zwehl.

C. C. v. Zwehl für sich, und im Namen und Vollmacht seines abwesenden Bruders(L. S.) Allexander von Zwehl.

Allexander v. Zwehl, Marschall de Logis in der Westphälischen Garde Chevaux legers.