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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
Entstehung
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Familie von Knorr dermalen noch im würklichem Besitz hat, nach Inhalt und Maasgabe desLehenankaufkontrakts, welcher im Jahre 1641 unter den 13|52 Maij zwischen denen damalslebenden von Knorr und dem Kurfürstl. Mainz. Rath und Landschreiber des Eichsfeldts Johannvon Zwehl verabhandelt, und nachher von dem Kurfürsten Johann Philipp Höclistseel. An-denkens, in der Eigenschaft als Afterlehen unter dem llkS April 1653 Landes- und Lehensherrl.gnädigst bestättigt worden ist.

Zweitens mit einer zu Steinheiterode und Rengelrode belegenen Hul'e Landes ä vierzigvier (44) Acker, so wie solche die Zwehlische Familie in denen vormaligen Zeiten von derKnorrischen Familie in Besitz erhalten hat.

Drittens mit denen adelich Knorrischen / ' \

Lehenhäusern, Zinsen und Gulden in der Stadt /f . . \

Heiligenstadt, sowie solche die Familie von / .

Knorr von dem Erzstift Mainz zu einem rechten / .L y

Mannlehen, überkommen, und zeithero zur / qjR-.' \

Lehn getragen hat. /: bf8Pl& . J9f ' . ' \

Gleichwie nun vorgedachte drei Herren / - 0°

Gebrüder und Vasallen von Zwehl über die / v "W-

vorbemeldte Männlichlehngrundstücke der Fa- / * 1 * * \

milie von Knorr einen besonderen Revers aus-gestellet, auch mir einen leiblichen Eid zu Gottgeschworen haben, dass Sie mir, meinen Endes-gesetzten Herren Vettern, und ihren Erblehns-folgern treu und holt seyn, unsern Schadenwahrnehmen, allen unsern Nutzen befördern, y A /

die abhanden gebrachte Lehnsgrundstücke an- \ "f

wiederum evinzieren und erhalten, solche nie- \ ;i§. VlEH Ji;! : ?

mals wieder veräussern, verpfänden oder be- \schweren, die zu zahlenden Lehnwaaren und \ y

Gebührnisse nach Inhalt des darüber ausge- \ }/

stellten Reverses zur rechten Zeit abtragen und \. ../

alles andere tliun und lassen wollen, was ge- n . . '

treuen Lehnmännern eignet und gebühret, als

soll und will ich Johann Christoph Freiherr Christoph Anselm von Zwehl,

von Knorr, Kurfürstl. Mainz. Generalfeld- Landkommissar des Ei.chsfeldes, Regierungs- und Hofkammer-marschalllieutenant pp. mit und nebst meinen K at > 17391805.

Endesgesetzten Herren Vettern sämmtliche von Knorr obbenannter Lehengüther halber rechterBekenniger Herr und wehr seyn, dieselben von allen rechtlichen Ansprüchen schützen und Hand-haben, so viel als Noth und Behuf ist, auch solches von mir gefodert wird. Ohne alle Gefährde.

In dessen Urkund habe ich benannter Geschlächtsältester von Knorr mein angebohrnesLelminsiegel an diesen Brief hängen lassen und denselben mit 'eigener Hand unterschrieben. Sogeschehen Sollstädt, den 22. November eintausend siebenhundert drei und achtig.

Knorr Senior Familiae. Johann Carl Freiherr von Knorr, K. K. Obristwachtmeister.(L. S.) Carl Christian von Knorr.