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anheim fallen würden, eilender aber nicht, dass sodann gemeldeter Herr Hofkammer Rathvon Zwehl und seine rechte männliche Leibes Lehens Erben und Nachkommen mit ob-gedachten sieben Lebnsstücken nichts davon ausbescliieden, auf sein Ansuchen, Begehren, undvorgehend geleistetes nach Billigkeit zu bestimmendes Kaufpretium, und gebührendes Lehnrecht,von uns und unsern Nachkommen Kraft dieses damit würklicli beliehen werden solle. Da ferneraber in mittelst bev obbenannten Afterlehnen ein Lehnfall sich begeben, und zu tragen möchteund der Herr Hofkammer Rath von Zwehl oder seine Nachkommen diesen Exspectanz undAnwartungs Brief erinnern, und aufs neue suchen würde, soll ihm jederzeit so oft solches ge-schehen wird, darüber ein gerichtlicher Schein ertheilet, und ein anderer weiter nicht exspectiviretwerden, sondern Ihm und seinen Nachkommen sodann von uns und unsern Nachkommen ge-bührende Willfahrung geschehen; alles wie Lelms- und Anwartungs Recht, und Gewohnheit ist,darüber auch sein bekenniger Herr und Gewähr seyn, sonder Gefährde. Zu Urkund haben wirallerseits dem mehrgedachten Herrn Hofkammer Rath von Zwehl diesen Exspectanz Brief unterunsern angebohrnen Pettschaft, und eigenhändiger Unterschrift ausgefertiget, und nachrichtlichzugestelt. Signat. Bodenstein und Adelsborn, den 15= September 1777.
Ernst August von Wintzingerode. Ernst Philipp Adolph von Winzing'erode. Wilhelm ErnstLewin von Winzingerode vor mich und Curat, noie des unmündigen Ernst WilhelmAdolf von Winzinger od e auf Adelsborn. Johann Friederieh August von Wintzingerode,vor mich und in Vollmacht des Herrn Lieutenant Ernst Wilhelm Eberhardt vonWintzingerode, Bodensteinscher Linie. Lewin von Winzingerode. Ernst August vonWintzingerode. Ernst Ludewig von Wintzingeroda. Georg Ernst Lewin von Wintzingerode.Johann Ernst von Wintzingeroda. Dorothea Elisabeth von Wintzingerode in Vormundschaft(10 Siegel.) meines Sohnes.
XXVI.
Johann Christoph von Knorr bestätigt von neuem die 3 Gebrüder, nämlich den Kurf. Mainz.Hof-Regierungs- und Kriegsrath Carl Herwig von Zwehl, den Kurf. Mainz. HofkammerrathChristoph Anselm v. Zwehl und den Kurf. Mainz. Amtmann Herwig Adam Philipp v. Zwehlin ihren Gütern zu Uder, Steinheiterode und Rengelrode, sowie in den Knorrischen Lehn-häusern in der Stadt Heiligenstadt, d. d. Sollstädt am 22. 11. 1783.
Ich Johann Christoph Freiherr von Knorr, Churfürstl. Mainzischer Generalfeldmarschall-lieutenant, Herr zu Sollstädt, Breitenbach, Neuerndorf, als jetziger Zeit Aeltester des Freiherrlichvon Knorrischen Geschlechts, bekenne mit diesem offenen Briefe, dass ich mit Wissen Willenund A'ollwort aller meiner Endesgesetzten Herren Vettern von Knorr zu einem rechten Erbmann-lehne, wie Erbmannslehen Recht und Gewohnheit ist, beliehen habe, und Kraft dieses salvo jureund ohne Abbruch der, dem von Zwehlischen Mannesstamm ohnehin schon zustehenden älterenLehenrechte beleihe die drei Herren Gebrüder von Zwehl, namentlich den Kurfürstl. Mainz. Hof-Regierungs- und Kriegsrath Carl Herwig, den Kurfürstl. Mainz. Kofkammerrath ChristophAnselm, und den Kurf. Mainz. Amtmann Herwig Adam Philipp allerseits von Zwehlund ihre Männliche Leibs-Lehenerben.
Erstlich mit einem adelichen Vorwerck zu Uder von drei Hufen Landes, zusamt den dazugehörigen Lehenhäusern und Zinsen ausschliesslich derjenigen Zinsen und Lehen, welche die
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