Druckschrift 
Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

24

Labe, weilen nun nach dessen, wie auch des wohlgebohrnen Herrn Adolph Levin von Wintzingerodagewesten stammältisten, absterben, dieses Lehn zum doppelten Fall gediehen, ich aber der auf-gelassenen Citation zufolge, im heut angesetzten termino persönlich nicht erscheinen kan, so gebevor mich vnd meinen mitbelelmten Bruder, Hr. Herwig Christoph Zwehl, Canonicum zuErfurth, wie auch meinen Vettern Herwig Christoph meines verst. Bruders Antonii Adrianiliinterlassenen Sohn, dem Herrn Hans Adam Petri, speciale vollmacht mehrgedachtes Lehn vondem Wohlgebohrnen Herrn Ludwig Wilhelm von Wintzingeroda als stammältisten in meinem vndmeiner mitbelehnten Nahmen praestitis praestandis de novo zu empfangen, allermassen erbötigbin alles dasjenige zu thun, was einem getrewen Lehnmann zu thun gebühret, dessen zu uhrkundthabe diese Vollmacht vnd resp. Revers eigenhändig vnterschrieben vnd mit meinem gewöhnlichenPettschaft unterdruckt. So geschehen Heiligenstadt den 9. Sept. .1709,

(L. S.) Franeiseus Christopherus von Zwehl.

XIX.

Georg' Friedrieh von Wintzingerode belehnt den Kanonikus Herwig Christoph von Zwehl,dessen Bruder Franz Christoph und dessen Bruderssohn Herwig' Christoph mit 3 Acker Landunter dem Mittelberge und einem Acker, der Pfaffenlinde gegenüber, Lehenstücke die vorher

dieKöche" und Johann Christoph v. Zwehl zu Lehen gehabt. 18. 12. 1721.

Ich Georg Friederich von Wintzingeroda Obrister, Erb- und Gerichtsherr auf Adelsbornund Wehnda pp., als jetziger Stammältester vor Mich und im Nahmen meiner Brüder, BrudersSöhne, und meiner Vettern, Herrn Adolf Erwin von Wintzingeroda Seel. nachgelassene Söhneauf dem Bodenstein, thue kund und bekenne mit diesem offenen Briefe, dass ich auf erfolgtentötlichen Hintritt meines Bruders, Herrn Ludwig Philipp von Wintzingeroda zu einem rechtenMannlehen, als Mannlelms recht und gewohnheit ist, beliehen habe und beleihe in Krafft diesesBriefes, Hl. Herbig Christoph Zwehl Canonicum zu Erfurd, als den ältesten und Lehnträger, dennseinen Bruder Franz Christoph, und seines Bruders Solin Herwich Christoph Zwehl und ihrerechte Eheliche Mann-leibs Lehens Erben, mit vier Acker Landes vor Heiligenstadt, als dreyacker landes unterm Mittelberge, ein acker gegen der Pfaffenlinde gelegen mit aller gerechtigkeitim Iloltze, Felde, Wasser, Wiesen und Wey den, nichts davon ausbeschieden, sondern in aller-massen, wie es hiebevor die Köche und ihr Vater Hr. Johann Christof Zwehl von unsvon Wintzingeroda zu Lehen gehabt und getragen; darum so soll gemelter Hr. Her wichChristof von Zwehl und sein Bruder und Vetter, nun und liinführo unser von Wintzingerodagetreuer Lehen-Mann sein, das Lehen vorstehen und jederzeit, wenn sich der Fall zuträgt, zurechter Zeit muthen und empfahen, auch sonsten alles andere thun und lassen, was einem ge-treuen Lehen-Mann seinen Lehen Herrn von Rechts und Gewohnheit wegen, eignet und gebühret,wie Er mir dann solches zugesagt, und dessen einen leiblichen aydt geschworen, auch seinenRevers Brief übergeben hat; derolialben so will ich Georg Friedrich von Wintzingeroda, vor-gedachten Hr. Ii er wich Christof Zwehl und seinen mitbelelmten, dieses Lelms und gutesihr rechter bekenniger Herr und Wahrer sein, so oft Inen das Notli tliut und von mir gebührenderfordert wird, auch in rechte zu thun sich gebühren, will darbei schützen und hand haben, ohnegefährde; dessen zu uhrkunde habe ich diesen Brief eigenhändig unterschrieben und unser Lehen-siegel, wissentlich daran hangen lassen; So geschehen Wehnda den 18. Dezemb. 1721.

(L. S.) Georg Friederich von Wintzingeroda.

(Taxa. 3 Tlialer Lelmgeld, 10 g. Gr. sclireibgebülir, 5 g. Gr. Kogelgeld. Wollen leein Pergament

liahen, soll auf Papier geschrieben werden.)

""