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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
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XV.

Bestallungs-Patent des Kurköllnisehen Hauptmanns Philipp Caspar von Zwehl. 30. 4. 1703.

Wir anwesende Praelaten und Gapitularen des Hohen Ertz- und Thumb-Stiffts Collen,thund kund und hiermit Jedermänniglich zu wissen. Demnach Wir auss gnädigst-gnädiger Zu-versicht, so wir zu dem Mannhaften Philipp Casparen von Zwehl lieben getrewen habenund tragen, auch in erwögung seiner Kriegs-erfarnheit, und hiesigem Ertz-Stil't Collen eine zeitherogeleisteter Trewer Diensten, denselben zum Haubtman über eine Compagnie zu Fuss gnädigst-gnädig bestelt und angeordnet; dass Wir dahero allen und jeden unseren IIocli und NiedrigenKriegs-Offiziers und Soldaten solches hiemit nachrichtlich anfungen und zugleich denen Ihmenachgesetzten offiziers und knechte gnädigst-gnädig befehlen, ermelten von Zwehl für UnserenHaubtman nit allein zu erkennen und zu achten, sonderen demselben auch respective schuldigefolg und gehorsamb zu leisten. Urkundt Unseres hievorgetruckten secret Signatum Collen den

30. Aprilis 1703. ..

1 Ex spli Muelto.

(L. S.) C. H. Berekum.

XVI.

Stiftung des Waisenhauses zu Heiligenstadt durch Urban Giesener,

Enkel des Johann von Zwehl. 16. 1. 1706.

Im Namen der allerheiligsten Dreyfaltigkeit, amen.

Demnach ich Urbanus Giesen er p. t. M. Amtsvogt auf Bischof- und Greifenstein vongeraumer Zeit her, absonderlich aber bey anhaltender meiner Leibes Schwachheit, wohl zu Ge-mutlie gefuhrt, dass in diesem zeitlichen Leben nichts gewissers, dann der Todt, dessen Stundeaber ungewiss, so habe iti Betrachtung dessen hiermit nicht aber in Form eines zierlichenTestaments disponiren und verordnen wollen, wie und welcher gestalt es mit meinem Nachlassund Vermögen, nach meinem Todte gehalten werden sollte. Dannenhero befehle zuvorderistmeine durch das theure Blut Jesu Christi erlösete Seele, wann sie von meinem Leibe abscheidenwird, in die Hände Gottes, den Leib aber in die Kirche ad S. Aegidium zu Heiligenstadt Christ-katholischen gebrauch nach, standmässig zur Erden zu bestettigen, und will demnächst gott demallmächtigen zu Ehren, und denen armen Weysen hiesiger Landschaft des Eichsfeldes zum bestenmein Wohnhauss zu Heiligenstadt nebst aller Länderey, Gärten und Wiesen, auch alles, )vas nachmeinem Todte an Baarschaft, Früchten, Hausgeräthe, Mobilien und Moventien vorhanden seinwird, ausgenommen, wie unten gemeldet werden soll, zu einer immerwährenden Fundation hier-mit also und dergestalt vertestirt und legiert haben, dass besagte arme Weysen, und zwar die-jenige, so katholischer Religion, männlichen Geschlechts, von ehrlichen Eltern ehelich erzeugtund geboren, sobald dieselben laufen und reden können, als liaeredes mei, nebst einem Weysen-Vater, Kraft dieser fundation von besagt meinem Hausse und allen meinen Güthern, bis sie zumstudieren oder Erlernung eines Handwerchs, nach befinden tauglich seyn werden, ernehrt underhalten werden sollen, immassen dem Herrn Schultheissen, Bürgermeistern und Rath zu Heiligen-stadt hierüber die inspection und Aufsicht dahin committiere und auftrage, dass dieselben besagtermeiner intention gemäss, so viel arme ganz elterlose Weysen als denen Revenüen nach, davon