HZ Die Erwerbung der Pommerschen Güter.
Am 27. April 1725 hatte er mit 10 ovo Rthlr., welche er von seinemVater im Voraus als Erbtheil erhielt, für die Kaufsumme von 16 000 Rthlr.vom Kanonikus Johann August v. Koven (mit Konsens von dessen EhefrauDorothea Katharina v. Ranzow) Jarchlin und Kniephof erworben, wieder Verkäufer den Besitz 30. September 1718 von Frau v. Burgsdorfs an sichgebracht hatte; da letzterer sich nur in einer Art Pfandbesitz dieser Alt-Dewitz'schenGüter befand, ertheilten 3. Januar 1726 nachträglich die v. Dewitz dieKonzession zur Veräußerung an den neuen Besitzer, ebenso wie dies am11. März 1727 geschah, als August Friedrich das an den OberamtmannKieseling verpfändete Külz kaufte. Zum Aufbringen der Pfandsnmme von6700 Rthlr. entlieh er von dem Feldmarschall v. Tresckow und von seinem
Schwager, dem Oberstenv. Möllendorff, 5000 Rthlr.und verschrieb seinem Vaterdas Gut für die dafür ge-leistete Bürgschaft. Da erauch das Alt-Dewitz'sche GutSchmelzdorf erwarb, so ver-erbte er vier Alt-Dewitz'scheBesitzungen an seine dreiSöhne.
Er war zweimal vermählt:1. mit Stephanie Char-lotte v. Dewitz, ^1706, einerEnkelin des FeldmarschallsDerfflinger. Von dieser seinerGemahlin standen seinen Söh-nen Anrechte auf die v. Ziethen-scheu Güter Trebnitz, Wulkow
Stephanie Charlotte v. Oeniiy.
und Hermsdorf zu, welche1792 dem Landrath Albrecht Wilhelm v. Pannewitz für 107 000 Rthlr.verkauft werden sollten. Der v. Bismarck'sche Antheil an der Derfflinger'schenErbschaft ging „durch Advokatenbestechung" des 18. Jahrhunderts an dieGrafen von Schönburg verloren.