Rudolf 1ZSS,
17W.
Iiertes Kapitel.
Aas bischöfliche Hafelgut.
bwohl Anselm von Havelberg 1145 dem Kloster Jerichow die Marieu-bnrg bei Kabelitz mit den elf zugehörigen Dörfern ihres Burgwards-bezirkes sowie den bischöflichen Zehnten zwischen Elbe, Havel, Stremmc unddem Klietzer See zu seiner Ausstattung verlieh und seine Nachfolger imAmte andere bischöfliche Besitzungen einzelnen Familien zu Lehen gaben oderveräußerten, behielten die Bischöfe doch durch den Wechsel der ZeitenSchönhausen und Fischb eck") als Tafelgüter in ihrem Besitz. Die Urkundevon 1337, laut deren der Kaiser Ludwig dem Bisthum den Rest der früherzu Kabelitz gehörigen Dörfer bestätigte, nennt als solch' bischöflichen Besitz:Wahlitz, Klietz, Hohengöhren, Palsdorf — sämmtlich bald veräußert oder zuLehen gegeben — Schonhuscn und Vischbeke. 1387 verlieh der BischofJohann dem Albrecht Schulten, Arndts Sohne, eine halbe Hufe in seinemDorfe Schönhauseu, welche zur Zeit Arndt Redckins Frau, wohnhaft zuSchönhausen, innehatte, in derselben Weise wie Ulrich und Arndt Schultedieselbe vom Bisthum zu Lehen getragen hatten.
Nach Riedel: ursprünglich Bischofsdorf. Mit diesem Namen wird 1267 einbischöfliches mit Schönhausen verbundenes Dorf genannt, als Markgraf Otto dem BischofHeinrich zum Besitz dieser beiden Dörfer noch 12 Husen in einem angrenzenden Haine,vielleicht einen Theil der Feldmark Kartzow, hinzulegte. Nach Riedel benannte man vonBischöfen gestiftete Orte nicht selten in solcher unbestimmten Weise und erst spater erlangteein im Munde des Volkes gegebener Name die Oberhand über den ursprünglichen.