Theilung von Schönhausen.
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frau reichlich gesegnet. Von seinen sechs Kindern soll Frede Sophie, ver-mählt an den Lieutenant v, Möllendorff, 2000 Rthlr, Ehegeld und 4000 Rthlr.Paraphernalgelder, zusammen 6000 Rthlr., in Obligationen empfangen, diejüngste Tochter Dorothea Sophie ein Kreuz mit Diamanten, ein mitPerlen und Diamanten geschmücktes Halsband und ein Paar Ohrringe,dem Schmucke der ältesten Schwester im Werths gleich, und von demvorhandenen Silber so viel als jene empfangen, ferner das aus Eng-land bezogene Zinnservice im Werthe dem von der Schwester inEmpfang genommenen gleich. Ebenso soll es mit den Betten und Leinengehalten werden. Von den Paraphernalgeldern (mit 5 pCt. zu verzinsen)sind ihr im Falle ihrer Verheirathung außer dem Ehegeld 2000 Thlr. aus-zuzahlen. Bleibt sie unvermählt zu Schönhausen, so empfängt sie hier einHans mit 3 Stuben, 3 Kammern u. s. w., zu dessen Baue die Brüder, anwelche das Gebäude zurückfällt, gleichmäßig die Kosten tragen.
Nach dem Tode seines Sohnes Georg Heinrich bewilligte er außerdemjeder der beiden Töchter noch 1000 Rthlr. und ein Trauerkleid.
3. Die vier Brüder sollen die Lehengüter in der Art theilen, daßSchönhausen und Fischbeck mit dem Vorwerk vor der Heide zwei Erbportionenbilden, die erste mit dem vom Erblasser bewohnten Hofe, die andere mit dem1721 angekauften Hofe. Da die Gebäude des letzteren von geringerem Werthesind, so ist die zweite Kabel durch eine Anzahlung von Seiten des Inhabersder ersten Kabel dieser adäquat zu machen. Der Teich ans der Marsch, derHopfengarten und der Garten an der Schäferei werden der zweiten Kabelzugelegt.
Die dritte Kabel wird durch Uenglingen, Schönebeck und (Antheil) Bünd-felde mit der Feldmark Hönisch gebildet. Dazu kommt der sechste Theil vomHolz, dem sogenannten Trüben.
Die vierte Erbportion oder Kabel besteht aus den Gütern KniephofJarchelin und Külz, welche bereits dem ältesten Sohne überlassen worden sind.
lieber die drei erstgenannten Kabeln sollen die jüngeren Söhne losen,während die vier Brüder gleichmäßig die Auszahlung der Schwestern und dieRcgulirung etwaiger Schulden aus sich nehmen.
Da die beiden ältesten Söhne dem Vater bisher mehr Unkosten als diejüngeren verursachten, indem der Aelteste „ein Gewisses zur Errichtungeiner Kompagnie 1500 Rthlr. und zu seiner Heirath", der zweite 3500 Rthlr.