Verschiedene Familien v, Bismarck, Zg
im Rathe der Stadt,der dritte, Franko, bekleidete mehrere Jahrzehntelang die Stelle des Vaters als Aldermann, Auch in der nächsten Generationtreffen wir wieder drei Vertreter des Namens v. Bismarck als Genossenjener Gilde und als Mitglieder des Stadtrathes an. Von ihnen ist HerbordsEnkel, Rudolf oder Rule**), nachweislich der Stammvater des späteren aufBurgstall schloßgesessenen Geschlechts.
Eine zweite Familie tritt als Patriziergeschlecht zu Prenzlan in denPersonen des Gerhard und Heinrich in die Erscheinung. Von ihnen saß derErstere 1282, der Letztere 1305 im Rathe der Stadt. Die Familie, welchezu Kaiser Karls IV. Zeiten Lehengüter zu Klockow, Güstow und Falkenhagcnbesaß, erlosch wohl schon im 15. Jahrhundert. Fromme Stiftungen erhieltenihr Andenken jedoch über ihr Aussterben hinaus.
Ein drittes Geschlecht rittermäßigen Standes wird 1328 mit demKnappen Roding v. Bismarck in der Priegnitz genannt. Dasselbe befand sich1421 im Lehenbesitz zu Bantickow, später unter der Mannschaft der Grafenzu Lindow und nach deren Absterben als Brandenburgische Lehensträger imBesitz von Kampehl mit Hebungen zu Katerbow. 1542 wird es unter derRitterschaft jener Landestheile nicht mehr aufgeführt.
Einer vierten Sippe scheint Hans Bismarck zu Lübeck anzugehören,der mit seiner Ehefrau Elisabeth geb. v. Camen 1151 in den Akten desdortigen Raths-Archivs erscheint. Dieser Lübecker Familie ist wohl auchChristian v. Bismarck (ch 1626 zu Papenburg als Lieutenant im Regimentdes Grafen Werner v. Tilly) zuzurechnen, über welchen eine in der Fürstlichen
*) Nach v. Raumer, Die älteste Geschichte und Verfassung der Kurmark Branden-burg, S. 73, bestand der Rath in den altmärkischen Städten oft ganz aus Edelleuten.Dieser Ansicht folgt Zimmermann in seiner Entwickelung der märkischen Städtever-fassung 1, S. 38. Nach Riedel, Geschichte des schloßgesessenen adligen Geschlechts v. Bis-marck, S. 73, entwickelte sich daS Patriziat, welches in den ersten Jahrhunderten aus-schließlich das Stadtregiment führte, vorzüglich aus dem Betriebe des Großhandels. Erräumt auch für märkische Städte ein, daß einzelne Adlige den Wohnsitz in der Stadt demländlichen Leben vorzogen. Die dem Ritterstand angehörigen Einwohner leisteten dannzu den öffentlichen Lasten des Ortes ihren Beitrag, ohne daß sie sich der Bürger-schaft anzuschließen brauchten (Riedel, coli. clipl. Lr. 4.. XIV, 43). Dagegen erlangtendie Bürger der Stadt Burg vom Erzbischof zu Magdeburg das Zugeständniß daßRitter und Knappen, wie Geistliche und Wittwen bei Gründung einer dauernden Nieder-lassung in der Stadt auch daselbst Bürger werden mußten (Riedel, eoä. äipk, Hr. X.X, 434).
»») Riedel a. a. O. 7.