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Der v, Bardeleben'sche Host
mehr „v. Bardeleben'schen" Hofes, welchen der Kurprinz laut Kontraktes vom7. Dezember 1562 den Gebrüdern v. Bismarck zu ihrer Unterkunft ein-zuräumen verheißen hatte, mit sehr viel Schwierigkeiten verbunden. Dennes handelte sich nicht nur darum, den Brüdern des Andreas ihr Erbrecht mit756 Thalern abzukaufen sowie der Wittwe ein angemessenes Witthum und derTochter eine Ausstattung zuzusichern, sondern auch der Wittwe des letztenBesitzers aus dem Möllenbcck'schen Geschlecht gewisse Ansprüche mit 50 Guldenabzuhandeln und einen Meier, welcher laut seines Vertrages die Pachtung nochauf acht Jahre von Andreas v. Bardeleben beanspruchen durfte, zum Ab-stand zu bringen. Am 1. März 1563 kamen jedoch die von Kaspar v. Arnimund Kaspar Meinau geführten Verhandlungen zum Abschluß, so daß derKurprinz seiner Verpflichtung genügen konnte, den Möllenbeck'schen Hof demRittergnte zu Schönhausen zuzulegen.