Der v. Möllenbeck'sche Hof.
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Nachbarstädten Tangermünde, Stendal und Rathenow aufrecht zu halten. Nurder an die Herrschaft zu leistende „Schoß", welcher neben den anderen üblichenAbgaben bei den Tauschverhandlungen 1562 besondere Erwähnung findest er-innert an die einstmalige städtische Abgabe der Urbede. Auch redet der Pre-diger Adam Winkler in seinem alten nach dem dreißigjährigen Kriege an-gelegten Kirchenrechnnngsbnche noch von einem „rothen Thore" am Orte.
Ob das Hauptmanns Haus in Schonhusen, welches bei der Permutationder Kurprinz Johann Georg der Mutter der beiden Brüder v. Bismarck alsWittwenhaus in Aussicht stellte, etwa als ein besonderes Privathaus zumAmt Schönhausen und zu dem früheren bischöflichen Tafelgut, oder aber zumsogenannten Möllenbeck'schen Hofe gehörte, ist nicht erkennbar.
Der v. Wardeteöen'sche Kot'.
Neben dem zu den bischöflich Havelberger Tafelgütern gehörigenRittergute und neben den bäuerlichen Grundbesitzern war wohl durch Ankaufund Zusammenlegung mehrerer bäuerlichen Ländereien ein kleines Lehengut,der sogenannte Möllenbeck'sche Hof, entstanden. Er befand sich im Besitz derFamilie Möllenbeck, welche nach dem Landbuche Kaiser Karls IV. ein ritter-bürtiges Geschlecht gewesen zu sein scheint. Wenn 1485 von Albrechtv. der Schulenburg, Bernds Sohn, welcher zu Magdeburg Pferde geraubthatte, berichtet wird, „er pflegte zu Schönhausen zu wohnen", so ist vielleichtan einen Pfandbesitz dieses Sattelhofes zu denken, während die 1525 als „beiSchönhansen gesessenen v. Görne" ausdrücklich als bischöfliche Stiftsleute auf-geführt werden, welche nicht auf dem Amte, sondern in der Nachbarschaftgewohnt zu haben scheinen. Da das Aussterben des Möllenbeck'schen Ge-schlechtes in Aussicht stand, so ertheilte der Erzbischof Friedrich von Magde-burg, welcher zugleich den Bischofsstuhl von Havclberg innehatte, aufVeranlassung der Markgräfin Sabina, seiner Schwägerin (der Gemahlin desKurprinzen Johann Georg), ihrem Hofmeister Andreas v. Bardeleben mitseinen Brüdern die Anwartschaft auf das zu Falle stehende Gut. Andreasgelangte auch in den Besitz, starb aber bald mit Hinterlassung seiner WittweAnna v. der Liepe und einer unmündigen Tochter, deren sich die Markgräsinbesonders annahm. Unter solchen Umständen war die Abtretung des nun-