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Volksstimmung den Verschwornen günstig zeigte, dass unter dem künf-tigen Herrscher die Königsmörder zu Macht und Einfluss gelangten.So war es nicht unklug, mit ihnen noch Verbindung zu unterhalten,und der Bat der Stadt Zürich mochte es nicht ungern sehen, dassBürger der Stadt sich bei Walter von Eschenbach aufhielten. Lütoldvon Hegensberg und Budolf Müllner blieben mehrere Monate aufSchnabelburg ') und berieten wohl häufig über die Massnahmen, welchevorsichtshalber für den Schutz der Königsmörder zu treffen seien. Fürden Fall, dass die Feste belagert werden sollte, sorgte man für Pro-viant. Zu diesem Zwecke wurde das Kloster Wettingen, das immernoch unter der Schirmherrschaft Lütolds stand, herangezogen. Am2. Oktober 1308 schloss Walter von Eschenbach, wohl durch des Re-gensbergers Vermittlung, mit dem Gotteshause einen Vertrag ab 2 ),demzufolge dieses ihm 40 Eimer Wein und 40 Miitt Kernen lieferte,wogegen er jenem einen Frieden für acht Monate zusagte. Für Inne-haltung dieses Vertrages stand auch Lütold ein und bekräftigte diebetreffende Urkunde sammt dem Herrn von Eschenbach durch seinSiegel.
Nur zwei Wochen später, am 15. Oktober, traf Lütold auch in eig-ner Angelegenheit mit einer Abordnung Wettingens, die auf derSchnabelburg erschien, eine Vereinbarung 3 ). Sei's, dass er wieder inargen Geldnöten war, sei's, dass er fürchtete, Wettingen möchte nacheiner missglückten Verteidigung der Königsmörder seine Schirmherr-schaft ohne weiteres abwerfen, kurz, um ganze 10 Mark Silber gab erdem Gotteshause alle Rechte, die er an dessen Leute und Güter ge-habt, zurück und gelobte dazu, ihm jederzeit ein guter Helfer undRater zu sein.
Bis in den Winter hinein blieben Freiherr Lütold und BitterBudolf Müllner auf der Schnabelburg; denn noch am 8. Dezemberentscheiden sie dort als Schiedsrichter in einem Streite zwischen KlosterWettingen und Johannes von Zollikon 4 ).
Zu Anfang des folgenden Jahres jedoch finden wir den Freihernwieder in Zürich. Hier erschien im April der neue König Heinrich VII.;
') Von spätestens 2. Oktober bis frühestens 19. Dezember 1308; siehedie vier folgenden Urkunden.
') Kopp, Urk. I, pag. 89.
3 j St. Arch. Aargau, Wetting. 279.
*) Kopp, Urk. II, 121.