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lind den Vogt von Baden beauftragte, das frühere Urteil zur Ausführungzu bringen. Wie der Ausgang der ganzen Sache sich gestaltete, hörenwir leider nicht mehr. Doch ist aus dem Schriftstücke, das uns denVerlauf dieses Streithandels — freilich in unrichtiger Reihenfolge —dartut, zu entnehmen, dass der letzte Auftrag des Hofgerichtes zurDurchführung kam; denn indem Abt Heinrich von Rheinau alle diegenannten Erlasse in ihrem Originale gesehen zu haben bezeugte, be-absichtigte er wohl nichts anderes, denn die Regensberger als recht-mässige Eigentümer der ihnen zugesprochenen Besitzungen zu er-weisen.
Das Jahr 1302 zeigt uns Liitold zum letzten Male auf seinemSchlosse Neü-Regensberg x ). In diesen Jahren muss er, von Not ge-zwungen, Schloss und Herrschaft Neu-Regensberg an das Haus Habs-burg-Oesterreich verkauft haben. Denn vom Februar 1302 ab sehenwir ihn niemals mehr dort weilen, während schon das habsburgischeUrbar, das etwa von 1303 ab aufgenommen wurde, die HerrschaftRegensberg als österreichisches Besitztum anführt. Diesen Aufzeich-nungen zufolge hat Liitold an die Habsburger veräussert: 2 ) Den
') Am 13. Februar 1302 verlieh er dort noch an die Meier Konradund Berchtold von Ober-Affoltern zwei Schupposen zu Ober- und Nieder-Affoltern, welche Johannes von Rümlikon jenen verkauft und ihm auf-gegeben hatte. (Archiv St. Paul.) — Füssli nimmt irrtümlich an, dassschon anfangs der neunziger Jahre Neu-Regensberg an Oesterreich ge-kommen, indem er glaubte, das Habsburger Urbar sei schon 1299 verfasstworden und damals Regensberg also unwiderleglich schon österreichisch ge-wesen. Nach neuern Forschungen aber beginnt die Abfassung des Urbarserst 1303, so dass unsere vorliegende Urkunde ganz wohl dazu stimmt. Inder Datierung derselben lieisst es zwar nicht ausdrücklich „Neu-Regens-perg", sondern blos „Regensperg". Aber auf das erstere ist aus allen An-zeichen zu schliessen. In der Urkunde heisst es: „Dis beschach ze Regens-berg in der Stuben ze hove", was auf das geräumige Schloss und nichtdie alte Burg, die wohl gar keinen eigentlichen Hof hatte, deutet. Unterden Zeugen erscheint ferner Rudolf der Stühlinger, Bürger des StädtchensRegensberg, hier offenbar noch Untertan des Freiherrn, während er späterals solcher der Herzöge von Oesterreich hervortritt und ihr Pfleger war(vide pag. 77). Auch die andern Zeugen., wie Ulrich von Weningen,Johannes von Steinmaur etc. sind jedenfalls noch regensbergische Leute;als österreichische hätten sie keine Ursache mehr, hier anwesend zu sein.
a ) Habsburg.-Oesterreichisches Urbar (Herrschaft Regensberg) ed. Dr.Rud. Maag.