führte. Noch zu Lebzeiten Ulrichs von Eegensberg hatte dessen Schwieger-vater, Graf Ulrich von Pfirt, jenem und Adelheid, sowie ihrem SohneLütold den gebührenden Teil an seinem Erbe zugesichert 1 ). Der alteGraf hatte, das Kommende wohl voraussehend, ausdrücklich bestimmt,dass dasjenige seiner Kinder enterbt sein sollte, das diese Verfügunganfechten würde. Dem hatte auch sein Sohn Diebalt, AdelheidsBruder, zugestimmt; diesem aber war es damit nicht Ernst. Dennals Adelheid nach ihres Vaters Tode im Anfang des Jahres 1300 inihre alte Heimat kam, beredete sie ihr Bruder Diebalt, auf das ihrund ihrem Sohne zukommende Erbe zu verzichten, indem er ihr wohlvorstellte, dass es in Lütolds Händen doch nur verschleudert würde.So gab jene nach, wählte sich einen Vogt in der Person von Wilhelmvon Gliers und leistete mit diesem vor dem Landrichter des Oberel-sasses, Peter von Bollwiler, in feierlicher Weise auf alle Ansprüchean die Pfirtsche Erbschaft Verzicht, ohne ihres Sohnes die geringsteErwähnung zu tun 2 ). Dieser liess sich aber nicht so ohne weiteresaus seinem guten Rechte verdrängen, zumal ihm in seinen Umständenein solcher Verlust doppelt unwillkommen sein musste. Er reichte des-halb Klage gegen den Grafen von Pfirt bei König Albrecht ein 3 ), dernun seinen Sohn, Herzog Friedrich von Oesterreich, mit der Sache be-traute. Dreimal wurde Graf Diebalt aufgefordert, vor dem Hofgerichtezu erscheinen; aber er kam nicht. Da entschied dieses endlich, unterdem Vorsitze von Nikiaus von Wartenfels, dass Diebalt verpflichtetsei, an Lütold die Hälfte des Hofes von Illenfurth und die GrafschaftPfirt herauszugeben, ihm ferner für die ihm bisher verursachte Schädi-gung 500 Mark zu zahlen und endlich ihm eine frühere Schuld von500 Mark zu begleichen. Mit der Durchführung dieses Beschlusseswurde ein Herr von Reinach beauftragt. Er setzte auch wirklich Lü-told in den Besitz der betreffenden Güter; Diebalt aber vertrieb jenenschon nach 6 Wochen wieder daraus. Der Herr von Reinach meldetedies ans Hofgericht, worauf der Hofrichter Nikiaus von Wartenfelsden Grafen von Pfirt im Namen seines Herrn mit der Acht belegte
') Herrg., Gen. II,Ii, Nr. 692.
3 ) Herrg., Gen. II,Ii, Nr. 691.
8 ) Herrg., Gen. II,n, Nr. 692. Ueber dieses Schriftstück, das ver-schiedene Urkunden zusammenfasst und Füssli nicht nur zu einer unrich-tigen Auffassung dieses Handels, sondern auch zu Missverständnissen in derGenealogie der Regensberger verleitete, siehe in Excurs II.