Der eigentliche Fortsetzer des Hauses Alt-Regensberg war derälteste Sohn,
Lütold VII.
Liitold VII. Geburt darf etwa auf ca. 1240 angesetzt werden 1 ).Nachdem er 1256 zum ersten Male als Zeuge erschienen 2 ), war er1260 mit seinen Brüdern zugegen, als der Vater den Brüdern zu Riitidas Haus in Grüningen für abgabenfrei erklärte 8 ); dann erscheint eram 10. Oktober 1266 mit seinem Vater zu Fluntern 4 ) und begleitetejenen im Frühjahr 1274 nach dem Kloster St. Blasien 5 ).
Bald trat er mit den Grafen von Nellenburg in verwandtschaftlicheBeziehungen, indem er Anna, die Tochter des Grafen Eberhard undSchwester Mangolds von Nellenburg heiratete 6 ). Ohne es zu wissen,waren Lütold und Anna im vierten Grade — wahrscheinlich durch dieEschenbacher — verwandt. Als dies später Anstoss erregte, wandtensich die beiden direkt an Papst Nicolaus IV.; dieser beauftragte denBischof Rudolf IL von Constanz, ihnen Dispens zu gewähren 7 ). —Durch diese Verbindung kam der Anteil an den nellenburgischen Be-sitzungen im Schaffhausergebiet, so an den Vogteien in Ober- undUnterhallau und zu Hemmental, auf die Regensberger. Zwischen denbeiden Familien, welche die Aehnlichkeit hatten, dass sie beide hoch-adelig, aber im Verarmen begriffen waren, entstand ein freundschaftlichesVerhältnis, wie sich aus einzelnen Anhaltspunkten ergiebt. So war
in St. Gallen herrschte zu dieser Zeit Geldmangel. Statt jene Summe aus-zuzahlen, verpfändete der Abt an Lütold von Regensberg am 30. November1269 als jährliche Einkünfte 40 Scheffel Waizen von den Höfen Diirntenund Mönchaltorf. Demzufolge kann der oben pag. 47 genannte Verkaufder Herrschaft Grüningen an St. Gallen nicht später als am 30. November1269 stattgefunden haben, da an diesem Tage jene beiden zugehörigen Höfeim Besitze des Gotteshauses stehen.
') 1253 werden schon verschiedene Söhne Lütolds VI. genannt, sodass die Geburt des ältesten Sohnes wohl um mehr denn ein Jahrzehnt zu-rückverlegt werden muss, indem dieser 1256 Zeuge ist (vgl. Anmerk. 2).
*) Lütold VII. erscheint am 4. Sept. 1256 zu Zürich als erster Zeugenach den Rittern in einer Urkunde seines Oheims Ulrich und Lütolds, seinesNeffen. Z. U. B. III, Nr. 976.
») Z. U. B. HI, Nr. 1122.
4 ) St. Arch. Zeh., Obmannamt, Nr. 27.
") Mone, Z. f. G. d. Ob.-Rh. VI, pag. 231.
') und ') Ladewig, Nr. 2783.