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Geschichte der Freiherrn von Regensberg : Ein Beitr. z. zürcherischen Landesgeschichte
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und nach seinem Tode auch der seinige durch Messen und Ceremonien,sowie durch ein festliches Mahl gefeiert werde und bestimmte für dieArmen daselbst jährlich vier Schweine.

Auf seinen besondern Wunsch hin erliess im November 1283Abt Walther in Rüti die Verfügung, dass keines Weibes Fuss, welchenStandes sie auch sein möge, des Klosters Schwelle überschreiten dürfe x ).

Lütold starb innert der Jahre 1284 und 1286 und wurde wahr-scheinlich in Rüti begraben. Am 16. Februar 1286 wird seiner alseines Todten gedacht 2 ). Seine Gattin Adilburgis war ihm im Todemehrere Jahre vorangegangen 8 ); aus welchem Geschlechte sie stammte,ist unbekannt. Ihrem Gemahle hatte sie drei Söhne und eine Tochtergeboren; jene waren Lütold (VII.), Eberhard und Diethelm. Der zweitevon ihnen tritt uns zuerst 1260 entgegen 4 ); 1303 und 1318 wird erals Johanniter zu Bubikon genannt 5 ). Diethelm erscheint im nämlichenJahre 6 ). Nachdem er zuerst als weltlicher Adeliger gelebt, sich ver-ehelicht und aus dieser Verbindung einen Sohn, Lütold genannt, erhaltenhatte, begab er sich ins Kloster Rüti, wo wir ihn 1279 finden 7 ).1286 wird er als verstorben erwähnt 8 ); sein Sohn wird uns späterwieder begegnen. Auch dieser hatte aus dem Erbe seines Grossvatersnoch einiges Besitztum empfangen, das freilich klein genug seinmochte.

Lütolds Tochter hiess Gertrud; sie vermählte sich Ende dersechziger Jahre mit Albrecht von Griessenberg, einem Verwandten desAbtes Berchtold von St. Gallen °).

') Diplomatar Rüti, pag. 789. Die Angabe ist übrigens nicht un-verdächtig, da hier dieser Lütold der Stifter des Gotthauses genannt wird,während doch sein Grossvater dies war. Doch ist es möglich, dass derSchreiber der Urkunde sie verwechselte.

°) Herrg. Gen. n,n, Nr. 636.

') 1282 als verstorben erwähnt (St. Areh. Zeh. Rüti 31).

4 ) St. Arch. Zeh., Rüti, Nr. 22 (Z. U. B. III, Nr. 1122).

5 ) St. Arch. Zeh., Bubikon, Nr. 31 und 41 (nach Zeller-Werdmüller:Das Ritterhaus Bubikon, in Mittig. der antiquar. Ges., Bd. XXVIII, pag.154 und 156).

*) St. Arch. Zeh., Rüti, Nr. 22.

7 ) St. Arch. Zeh., Rüti 28.

8 ) Herrgott, Gen. H,n, Nr. 636.

9 ) St. Gall. U. B., III, Nr. 982. Abt Berchtold versprach den Neu-vermählten eine Aussteuer von 40 Mark. Aber, wie schon bemerkt, auch