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Geschichte der Freiherrn von Regensberg : Ein Beitr. z. zürcherischen Landesgeschichte
Entstehung
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25. September an die Deutschordensbrüder zu Beuggen zu Händen ihresganzen Ordens die Yogtei Hengnau und schenkte ihnen dazu die dortigeKirche samrnt dem Patronate 1 ).

In demselben Jahre wohl, vielleicht auch schon 1268 2 ), verkaufteder Freiherr einen Hauptbestandteil seiner Herrschaft, Burg und Herr-schaft Grün Ingen, sammt Yogtei und allen Rechten um den Preis von1500 Mark, für deren Bezahlung der Abt Berchtold eine AnzahlGeissein stellte, an das Kloster St. Gallen zurück. Indem er seinenUntertanen hohe Steuern auferlegte, brachte der Herr dieses Gottes-hauses bald die hohe Summe zusammen. Nun weigerte sich aberLütold von Regensberg, das Geld in Pfennigen anzunehmen, da diesfür ihn 10 Mark (oder 25 Pfund) weniger ausmachte 3 ). Ueber denVerhandlungen starb Abt Berchtold. Sein Nachfolger Ulrich von Güt-tingen hatte die zusammengelegte Summe bald vergeudet, so dass Frei-herr Lütold wieder nicht zu dem Gelde gelangte, dessen er so dringendbenötigte. Es nützte ihm wenig, sich nun an die Bürgen zu halten,die sich ihm stellten; Abt Ulrich kümmerte sich nicht viel um sie,sondern verpfändete Grüningen bald darauf an Walther von Elgg. Vonzahlreichen Gläubigern gedrängt wohl nicht am wenigsten durchLütold von Regensberg sah sich Abt Ulrich aber doch endlich ge-nötigt, eine endgiltige Entscheidung zu treffen. Um 2000 Mark ver-kaufte er die Herrschaft Grüningen, deren Hauptbestandteil neben dem

') Sechs Jahre später, am 5. Februar 1275, bestätigte Papst Gregor X.in Lyon das letztere, die Schenkung des Patronats, ausdrücklich auf Bittender Ordensbrüder. Es mag sein, dass diese ihre Erwerbung als nicht völligsicher ansahen, vielleicht Ansprüche von Liitolds Erben fürchteten und dassdesshalb am 13. Februar der Papst den Dekan von Basel aufforderte (videdie Urk. Cop. Buch Beuggen, fol. 166 a und 166 f), über diese Vergabungdes Patronatsrechtes seitens Lütolds von Regensberg eine öffentliche Urkundeauf Grund von Zeugenaussagen aufzunehmen; ob der Dekan dieser Auf-forderung nachkam, ist uns unbekannt.

*) Erst aus einer viel später, am 30. September 1284, von Abt Wil-helm von St. Gallen (St. G. U. B. III, Nr. 1074) ausgestellten Urkunde hörenwir von diesem Verkaufe, indem damals dieser Abt denselben nebenbeinennt und den alsbald zu erwähnenden weitern Verkauf an Rudolf vonHabsburg bestätigt. Die betr. Urkunde ist zu ergänzen aus Kuchimeistered. Meyer v. Knonau, pag. 106, 133, 140, 145 und den betr. Anmerkungen.(Siehe auch unten pag. 51, Anmerk. 9).

s ) Kopp, E. B., IV., pag. 683, Anmerk. 3.