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den Brüdern zu Rüti preis *). Von Mersburg aus bestätigte BischofConrad II. von Constanz alsbald diese Vergabung 2 ). Zu gleicher Zeitliess er auch eine Bestätigungsurkunde für die andern Schenkungen,welche Lütold IV. und sein Sohn dem Kloster Rüti gemacht hatten,ausstellen 3 ). Auch erneuerte er zugleich eine — wenigstens 13 Jahrefrüher ausgestellte — Urkunde 4 ) seines zweiten Vorgängers Diethelmbetreffend das Kloster Fahr 5 ).
während diejenige Eberhards und diejenige Lütolds betreffend Seegräbenje zwei gleiche Zeugen aufweisen? Die Sache lässt sich etwa so erklärenAlle vier Urkunden wurden am 6. Mai zu Ulm ausgefertigt, wobei jedochnur in Eberhards Instrument das Datum beigesetzt und durch einen Salz-burgerschreiber hier die baierisch-österreichische Form Reute (statt Riuti,Rüti) eingefügt wurde. In Ulm waren wohl Erzbischof Eberhard, wieauch Bischof Konrad II. von Konstanz und Lütold von Regensberg an-wesend, letzterer in Begleitung von Leuten, die schon seinem Vater 1203nach Salzburg gefolgt waren, nämlich Egelofs von Haslach und Burcliardsvon Boppensol (Meiller, Salzburger Reg., pag. 178. Nr. 41), sowie Rudolfsvon Matzingen. Eberhards Urkunde wurde hier alsbald fertig ausgestellt;Zeugen sind u. a. Bischof Rüdiger von Chiemensee, Propst Bernhard vonFreising etc. neben den von Lütold mitgeführten Leuten. Seine beideneigenen Urkunden nahm Lütold nach Hause, liess sie hier von Leuten derUmgegend bestätigen und mit dem gleichen Datum, das Eberhards Instru-ment trägt (weshalb auch der gleiche Indicationsfehler), jedoch natürlichmit der Ortsbezeichnung Regensberg versehen. Die Datumzeilen sindoffenbar von anderer Hand geschrieben als der Text. — Auch die UrkundeBischof Konrads nahm Lütold mit nach Hause und liess ihr hier das Datumdurch denselben Schreiber, der in seiner eignen Urkunde die Zeitangabehingeschrieben, noch beifügen, wobei denn irrtümlich nach den bald nach-her eintreffenden Urkunden desselben Bischofs (vide Anmerk. 3 und 4) alsAusstellungsort Mersburg angegeben wurde. So etwa lassen sich die gleicheSchrift und dasselbe Datum, denen eine ungleiche Ortsangabe zur Seitesteht, erklären.
*) Z. U. B. I, Nr. 393.
8 ) Z. U. B. I, Nr. 394.
3 ) Z. U. B. I, Nr. 395.
4 ) Z. U. B. I, Nr. 396.
5 ) „Die Kirche zu Weiningen, sammt der Besetzung der dortigenPfarrstelle solle, gemäss der Schenkung der Iudenta von Regensberg, demKloster Fahr angehören. Einsiedeln (das bisher jene Kirche in Anspruch ge-nommen und die gleichen Rechte auch später wieder für sich geltend zumachen suchte) habe zu dieser Zeit auf Bitte des Erzbischofs Eberhardvon Salzburg und dessen Bruders Lütold IV. seine Zustimmung zu der Ver-fügung des Bischofs Diethelm von Constanz erklärt."