Druckschrift 
Geschichte der Freiherrn von Regensberg : Ein Beitr. z. zürcherischen Landesgeschichte
Entstehung
Seite
14
Einzelbild herunterladen
 

14

um nicht den Lenzburgern einen Vorwand zu bieten, das Kloster zubelästigen.

Mehr wissen wir von diesem ersten Regensberger nicht. Aufurkundlich sicherm Boden stehen wir erst mit seinem Sohne, mit

Lütold II.

Wie sein Vater, war auch er wahrscheinlich auf Seite der päpst-lichen Partei und daher ein Anhänger König Lothars (112537); soerscheint er um's Jahr 1130 in einer Urkunde x ) desselben als Zeuge,vielleicht schon als Kastvogt und Vertreter des Klosters St. Blasien,in welcher Stellung die Freiherrn später sich finden.

Mit einer der frommen Handlungen, wie sie jene Epoche so viel-fach hervorbrachte und in denen sich die Regensberger insbesondereauch in der Folge hervorthaten, tritt dann ungefähr zur selben Zeitder Edle Lütold vor uns: Am 22. Januar 1130 stiftet 2 ) er sammtseiner Gattin Judenta und ihrem gemeinsamen Sohne Lütold das Nonnen-kloster Fahr an der Limmat und vergabt es, nach dem Brauche, einneu gegründetes Kloster einem ältern unterzustellen, an das GotteshausEinsiedeln. Die Urkunde 3 ) über diese Stiftung ist uns noch erhalten.Sie ist datiert nach dem Orte, wo das neue Haus nun erstehen sollteund sagt:

Lütolf von Regensberg sammt Gemahlin und Sohn geben derZelle Einsiedeln zu ewigem Besitze ihr Eigengut Fahr sammt der schondort bestehenden Capelle und allem, was dazu gehört. Dagegen ver-pflichten sich die Mönche von Einsiedeln, auf dem Grundstück ein

sehener Stellung, aufzutreten, berechtigt wohl zu der Vermutung, dass dieFreiherrn ihre Macht und ihren Reichtum grösstenteils erst etwa in diesenJahren 10701130 sich erworben haben.

') Ca. 1130: König Lothar hebt die Abhängigkeit des durch Thuringvon Lützelflue gestifteten Benedictinerklosters Trub von St. Blasien imSchwarzwald auf und gewährt ihm die bedingte Abberufung und Ersetzungseines Kastvogtes. Font. Rer. Bern. Bd. I, Nr. 401.

') Nach der Ueberlieferung soll dies zum Andenken an einen in derLimmat ertrunkenen Sohn geschehen sein, was aber nach dem Wortlauteder Urkunde sehr unwahrscheinlich ist; denn nicht nur findet sich hiervonnicht die leiseste Andeutung darin, sondern es heisst ausdrücklich, Lütoldund Judenta hätten die Stiftung gemacht pro remedio animarum suarumet omnium parentum suorum.s ) Z. U. B. I, Nr. 279.