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Die Lehren der Astronomie
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118 Astronomie. C.,P. III.

wollen deshalb in diesem Capitel die Grundsatze erklä-ren, nach welchen astronomische Beobachtungen aufgeographische Bestimmungen angewender werden, undzu gleicher Zeit einen Umriß der Geographie geben, inso weit sie nämlich als ein Theil der Astronomie be-trachtet wird.

162) Die Geographie ist, wie schon das Wort cr-gicbt, eine Schilderung oder Beschreibung der Erde.In der weitesten Bedeutung umfaßt sie nicht allein eineSchilderung der Gestalt ihrer Festländer und Meere,ihrer Flüste und Berge, sondern auch eine Skizze ikreSphysischen Zustandes, ihrer Climate, ihrer Erzeugnisseund ihrer Aneignung durch menscbliche Vereine. Mitphysischer und politischer Geographie haben wir jedochbier nichts zu thun. Die Gegenstande der astronomi-schen Geographie sind: die genaue Kenntniß der Formund der Dimensionen der Erde; die Theile ihrer Ober-fläche, welche das Meer und das Land einnehmen; so-dann die Gestaltung der Oberflache dcS letzter», inwie-fern es über den Ocean vorragt, und in die verschiede-nen Formen von Berg, flachem Land und Thal zerfallt;auch die Gestalt dcs'MeercSgrundcs, als eine Fort-setzung der Oberfläche des Landes unter dem Wasserbetrachtet, darf nicht unberücksichtigt bleiben. Vonletzterer wissen wir zwar sehr wenig, allein dieses istnur zu bedauern, und wir müssen diesem Ucbelstandewo möglich abhelfen, statt uns dabei zu beruhigen,zumal da es viele sehr wichtige Zweige der Forschunggiebt, die durch eine bessere Bekanntschaft hiermit sehrgefordert werden würden.

163) Was die Gestalt der Erde, als cincSGanzen, betrifft, so haben wir bereits gezeigt, daßman sie im Allgemeinen als sphärisch betrachte» könne;aber der Leser, welcher die Bemerkungen im Art. 23.gehörig gewürdigt hat, wird darüber nicht ungewißseyn, daß dieses Resultat, welches sich auf Beobach-tungen gründet, die keiner großen Genauigkeit fähigsind und n»r sehr kleine Theile der Oberfläche der Erdeauf einmal umfassen, bloS als eine erste Annäherungbetrachtet werden könne, und noch wesentlich zu modi-