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dann der Wäscherhof als Maiergut zwischen beiden geschützt lag. Je-denfalls ist nicht anzunehmen, die kleine Feste auf dem „Bnrren"werde einem andern Herrn als dem Besitzer des Wäscherschlossesund des Dorfes Wäschenbeuren gehört haben. Dieselbe konnteals Hochwarte und bei dem beschränkten Räume der Burg zugleichals Wohnung von Mannen und Knechten, welche die kleine Be-satzung bildeten, dienen.
In dem oben beschriebenen, znm Teil noch erhaltenen statt-lichen Gebäude des Wäscherschlosses dagegen wohnte in alten Zeitenmit seiner Familie der Herr, welchem der umliegende Grund undBoden und die darauf seßhaften Leute zu Eigen gehörten, währenddas nötigste niedere Gesinde in den wenigen kleinen Gebäuden desBurghofes untergebracht war; Stallungen, Vorratshäuser, Oekonomie-Gebäude :c. aber sich in dem ganz nahe gelegenen Maierhof befan-den, der, wie die vier herrschaftlichen Höfe des nahen Dorfes verschie-dene Natural-Lieferungen an das Herrenhaus zu machen hatte. Soerinnert denn das „Wäscherschlößchen" mit der Vorburg auf dem„Burren" und dem dazwischen gelegenen Maierhof inmitten einerkleinen fruchtbaren Hochebene am Fuße einer reizenden Bergland-schaft an jene Edelsitze, in denen im früheren Mittelalter und nochzum Teil im 11. Jahrhundert (s. oben) dynastische, gräfliche undselbst fürstliche Geschlechter gewohnt haben.
Forschen mir nun nach dem Ursprung des seltsamen Namensder kleinen Burg, des dazu ehedem gehörigen Dorfes und Hofesbezw. deren Besitzer in den ältesten Zeiten, so stoßen wir auf zweiBrüder Egeno und Konrad, welche beide ritterlichen Geschlechteswaren, 1268 lebten und von denen jener auch nach der Burgauf dem nahen Staufen genannt wurde *), dieser aber den Bei-namen Wasch er hatte ^°).
Von Konrad, genannt Wasch er, ist uns überliefert, daßer und sein gleichnamiger Sohn 1271 auf das Vogtrecht über ver-schiedene im heutigen Oberamt Welzheim gelegene Güter desKlosters Lorch verzichtet, diesem ihre Güter im Nibelgau über-lassen und dafür einen Bauernhof »iu lZurou« (Wäschenbeuren)erhalten haben, bei welcher Verhandlung Konrads Bruder Egeno
*) Es folgt dies aus dem, was wir zu Anm. 239 angemerkt haben.