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das Murren der Anderen. Man schied versöhnt und Rudimannversprach, den St. Galler Brüdern zwei Faß Wein zu senden,welche in nächster Zeit auch wirklich auf einem Schiffe in Stei-nach 5) ankamen "ch.
Diese Skandal-Geschichte kam aber, wie man sich denken kann,der Herzogin Hademig zu Ohren, und vergebens hatte sichRudimann bemüht, zu verhindern, daß die von ihm gefürchtetehohe Frau solche erführe.
Entrüstet, daß solches in ihrer, „der Reichsverweserin" (fürSchwaben) Nähe, nnt offenbarer Verachtung ihrer Person in zweiKlöstern „ihres Herzogtums" hatte vorgehen können^), beschloßHadewig, gegen „den Wolf, der in die Hürden der St. GallerLämmer eingefallen war", und sich so des Land- und Haus-Frie-densbruchs „eines königlichen Klosters" schuldig gemacht hatte, ineigener Person strafend einzuschreiten. Sie sah sich hierzu um somehr in die Lage versetzt, als der Fall nicht vor „ihren über denbetreffenden Landstrich (Thurgau) gesetzten Grafen" gehörte, sinte-mal das Kloster St. Gallen unmittelbar unter dein Schutze desKönigs stand, dieser wie auch ihr Gemahl aber gerade landesab-wesend waren, und nach ihrer Ansicht die Bereinigung der Sachekeinen Aufschub gestattete, auch ein Bischof sich für den Schuldigenverwendete. Allererst wurde von ihr hierzu ein öffentlicher Tagnach Walwies angesetzt, und der Bischof Konrad vonConstanz mit Ekkehard und Burkard, den Äbten der beidenKlöster, zur Beratung dahin berufen. Aber erst später kam dieSache unter Vermittlung des genannten Constanzer Bischofs, wel-chen Rudimann durch Gescheute für sich gewonnen, in der Burgauf dein Twiel zum Austrag. Da ließ die strenge Herzogin diefür Nudimanns Vergehen im alamannischen Gesetz verhängteGeldstrafe verlesen, und der St. Galler Abt wurde von an ihngesandten Vermittlern, indes mit Mühe, dazu gebracht, daß er sichdurch Bezahlung derselben zur Versöhnung bereit erklärte. DemPropst aber wurde überdies als Bannbuße für Wiedererlangung
*) Ehmaliger Hafenplatz des Bodensee's, an dessen Stelle das heutigeRorschach.
**) Siehe unten bei Hadewig als Witwe und Anm. 201.
***) Westlich von der Spitze des Überlinger See's.