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ihrem Protektor, mancherlei Anliegen vorzubringen. In ersterLinie wünschten sie auch für ihr Kloster die Befreiung von derGerichtsbarkeit der Grafen des umliegenden Zürichgau's und vonmanchen öffentlichen Lasten, sowie das Recht, den Abt selbst wählenzu dürfen. Ferner ging ihr Absehen längst dahin, die nahe InselUf enau im Züricher-See als Eigentum zu besitzen. Solche hatteschon der hl. Fridolin dem Stift Seckingen zu eigen gegeben;die frommen und fleißigen Brüder von Einsiedeln, welche dieselbenur lehenweise besaßen, hatten aber darum doch viel für den An-bau derselben gethan, und inzwischen hatte die von BurkardsMutter darauf gestiftete und reich begabte Kirche (s. oben S. 182)den Wert derselben bedeutend erhöht. Zu Verwirklichung der ge-nannten zwei Wünsche trat nun Burkard bereitwilligst in's Mittel.Als Kaiser Otto I. mit seiner „geliebten" Gemahlin Adelheid,des Herzogs Nichte, auf ihrer Rückfahrt aus Italien in dessenGeleite im Januar 965 die Insel Reichenau bez. das dortigeberühmte Kloster besuchte, brachte Burkard, unterstützt von derKaiserin, es unschwer dahin, daß Otto genannte Anliegen denBrüdern von Einsiedeln bewilligte, indem er, was die Ufenau an-belangte, Seckingen dadurch entschädigte, daß er demselben Schan(in Rätien) mit der dortigen Kirche, das Dorf Wesen am Wallen-stetter-See, das Schifffahrtsrecht und die Zölle auf dem Wallenseegab, überdies die Schenkungen, welche Reginlinde an die von ihrgestiftete Kirche der Insel gemacht (s. oben S. 182) ^") be-stätigte.
In derselben Zeit traten die Brüder von Einsiedeln, welcheviele ihrer Bedürfnisse aus der Stadt Zürich beziehen mußten, vorOtto II., den jungen Herrscher, mit der dringenden Bitte, es möchteihnen Zollfreiheit und das Recht bewilligt werden, von der dortigenMünze für entsprechendes ungeprägtes Silber ohne Aufschlag De-nare kaufen zu können. Weil aber Zoll und Münzrecht zu denEinkünften des Herzogs gehörte, so war dessen Zustimmung hiezunötig, auf deren Erteilung sie indes sicher rechnen durften, und dieauch bereitwilligst erfolgte ^).
U In deren Rechte und Verrichtungen traten dann die von dem Klosterbestellten Vögte, welche in den demselben gehörigen Orten Gerichtstage ab-hielten u. s. w.