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Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzeigungen
Entstehung
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Gerichtsherr: Graf Attems, rnoäo Freiherr v. Wächter. —Im Jahr 1821 kaufte die Gemeinde Hirrlingen Schloß undRittergut von Herzog Wilhelm von Württemberg und ersteresdient als Rathaus.

Nach dem Vertrag von 1574 und der erwähnten Jurisdiktions-Tabelle Hirrlingen betreffend kam also dem Inhaber der Graf-schaft Rotenburg die Landeshoheit über Schloß undFlecken Hirrlingen zu, was mit der Lage desselben inmittender Grafschaften Haigerloch und Rotenburg und denBefugnissen der Grafen in Betreff der Gerichtsbarkeit völlig über-einstimmt. Mit andern Worten: Hirrlingen, das ehemaligeHurningen (Hnrmingen), gehörte zur Grafschaft Roten-burg d. h. des Sülichgau's; man hat somit in denoben aufgeführten nach demselben benannten Gra-fen Ortenbergischen Stammes die des genanntenGau's von der zweiten Hälfte des 11. bis in dasdritte Viertel des 12. Jahrh. zu erkennen*), unddas Gesamt-Grafenhaus Zollern, durch seine AhnfrauHimeltrut der Erbe des in der letztgenannten Zeit im Manns-stamme ausgestorbenen Ortenberg - Hnrninger Grafengeschlechts,folgte diesem auch im Besitz der Grafschaft des Sülichgau'soder Rotenburg.

*) Auf deren Amts-Vorgänger werden wir im ersten Abschnitt des zweitenTeils näher eingehen.