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Burg Schönstein u. s. w. dem Edlen Franz Xaver Notthafft,Herrn zu Weissenstein, so zu Lehen verleihe,
„mie solche vor Alters die von Schönstein und hernach„Hanns Jacob von Starzhausen, dann seine Descendenten„von unsern Fürsten der Oberen Pfalz dazumahlen zu rechten„Manns-Nitterlehen -getragen haben, endlichen aber dem Wolf„Heinrich Notthafft, Grafen von Wernberg .... zu„durchgehenden Mann- und Weibs-Ritterlehen angesetzt worden„sind".
In diesem Lehenbriefe werden sonach in der geschichtlichenReihenfolge alle die Familien ausgezählt, welche jemals den Schön-stein und die dazu gehörigen Güter von den Herzogen von Bayernzu Lehen getragen haben Diese Urkunde nennt nun zuerst, undganz mit Recht, die Schönsteiner als diejenigen, welche „vonAlters her" (bis zum Jahre 1618) diese Güter zu Lehen ge-tragen hatten; dann aber nennt sie unmittelbar die von Startzen-hausen als deren Nachfolger, ohne des Lehenbesitzes des HansGeorg von Weichs (1618—1620) und des Lehenbesitzes desAchaz Gmainer zu gedenken, der doch von 1621 bis 1637 be-standen hatte.
Wenn man die Genauigkeit erivägt, mit welcher in den Lehen-kanzleien bei der Ausfertigung der Lehenbriese und insbesonderebei der Aufzählung der vorbesitzenden vasallitischen Familien vor-gegangen zu werden pflegt, so muß die Auslassung dieser beidennotorischen und in die Landtafel eingetragenen Besitzer der ge-dachten Lehen sehr auffällig erscheinen, und jedenfalls einen beson-deren Grund haben, welcher wohl in dem Umstände, daß derBesitz des Hans Georg von Weichs und des Achaz Gmainerzum Schönstein nur kurze Zeit gedauert habe, nicht zu findenist. Jedenfalls füllt nämlich der Besitz dieser beiden Herren docheinen Zeitraum von nahezu 20 Jahren (1618—1637) aus, undwenn der angedeutete Grund auch für den kurzen (nur dreijährigen)Besitz des Hans Georg von Weichs (1618—1620) zutreffendsein könnte, so könnte er es doch schwerlich für den Besitz desAchaz Gmainer zum Schönstein sein, der allein schon an 17