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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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Es geht aus diesem Dokumente hervor, daß der abgedachteHauptmann zc. Franz von Gmainer zur Begründung seinesGesuches sich lediglich aus die Vorlage des seinem Großvater vondem Hofpfalzgrafen und Reichshofrathspräsidenten Grafen Jo-hann Jacob von Zeil im Jahre 1746 ausgefertigten Adels-diploms beschränkt hatte, und darauf hin auch nur die Immatri-kulation in die erste oder unterste Adelsklasse erlangt hat.

Der dermalige Herr Oberstlieutenant ec. Franz von Gmai-ner wandte sich sodann unter dem 23. November 1851 an Se.Majestät den König Maximilian II. unmittelbar mit einemallerunterthänigsten Gesuche um allergnädigste Uebertragung ausder Klasse der Adeligen in die Freiherren-Klasse der Adelsma-trikel des Königreichs, woraus demselben durch Erlaß des Staats-ministeriums des Königlichen Hauses und des Aeußern (unter-zeichnetvon der Pfordten") ä. ä. München 3. Mai 1854eröffnet wurde, daß Se. Majestät der König vermöge Entschließungvom 23. vorigen Monats auszusprechen geruht haben,wie vorAllem von Seite des Bittstellers der Beibringung des Vermö-gensnachweises entgegengesehen werde".

Obschon in dieser königlichen Entschließung die Gewährungdes von dem Herrn Oberstlieutenant Franz von Gmainer ge-stellten Gesuches unverkennbar allergnädigst in Aussicht gestellt,und bez. zugesichert erscheint, soferne der darin bezeichnete Vermö-gensnachweis erbracht wird, so hegt derselbe doch nicht minder denWunsch, darüber sich beruhigen zu können, daß eine ihm aller-gnädigst zu bewilligende Uebertragung aus der Adelsklasse in dieFreiherrenklasse nicht sowohl als eine neue Standeserhöhung, alsvielmehr als eine Anerkennung, Bestätigung oder Erneuerung desseinem Hause von Alters her zukommenden sreiherrlichen Geburts-standes aufgefaßt werden möge.

Der Herr Oberstlieutenant Franz von Gmainer hat daheran mich den Endesunterzeichneten das Ersuchen gestellt, meinerechtliche Meinung darüber auszusprechen,

in welche Adelsklasse des Königreichs Bayern die Familie vonGmainer zu immatrikuliren sei?"