und die Ministerialen der Kirche geladen werden wußten, nm Z. 74.dazu ihre Zustimmung zu geben.') Diese weltlichen Großen, 1216.deren Berechtigung zur Mitwirkung bei der Wahl des Erz-bischofs, in der Doppelstellung des letzten als geistlicher undweltlicher Fürst, Wohl begründet war, hatten nämlich daswesentlichste Interesse dabei, daß der erzbischöfliche Stuhl nichtlediglich mit Kreaturen des Kaisers, sondern wo möglich mitSöhnen aus ihren Familien besetzt wurde, auf deren Sympa-thien sie für sich sowohl als für das Land rechnen durften.
Solche Rücksichten waren zum Theil auch bei der Wahl derletztgenannten Erzbischöse von Einfluß gewesen, wiewohl sie injenen Fällen sich immer im EinVerständniß mit den Wünschendes Kaisers und z. B. bei Friedrich II. sogar gegen die Ansichtder Prioren der Kirche geltend gemacht hatten, I welche inder Regel älter und unabhängiger als die aus jüngerenSöhnen der vornehmen Familien bestehenden Capitularen, sichweniger für diese, als für das Beste der Kirche interesstrten.
Dieser Fall war auch bei Bruno III. eingetreten; wes-halb er als Erzbischof ebenfalls von den weltlichen Großengegen die Prioren der Kirche gehalten wurde, obgleich letzterediesesmal den Kaiser für sich hatten. ') Indeß war Bruno zualt und schwach, um die Politik seines Vorgängers gegen dendurchgreifenden Sinn Heinrichs VI. aufrecht halten zu können.
Er ließ sich durch Gunstbezeigungen von ihm gewinnen undhielt es dann fürs Zuträglichste, sein Amt niederzulegen.
ülüreliens eutalnA. 133, wo es heißt: extra ni'üinel» iVovesii, sinesullragl« cleri — » primaria patrim nudilitste proclltur areliiepis-engns, womit auch INersssous annal. areliiep. an!. Kill, übereinstimmt. Auch die folgenden Erzbischöfc Heinrich tl., Walrain, Wilhelm,Adolf ll. und Engelbert III, wurden entweder durch Factioncn oderdurch päpstliche Provision auf den Stuhl gehoben. Erst mit Friedrich lll.1370 hatten die Wahlen des Kapitels wieder einen regelmäßigerenFortgang.
2) 8i oloelio ouim licri poterat, illa colelliliri uou «lelniit, nisi gre-suulilius uodililuis terre, deneliciatis liomülibus s. Netri et suuuuisvl'lieialibus episcopi, giiorum cst, electioiiem ilpprabare. Uüilalruscleriei et wie! in IZüliiuer Wut. III, 4llZ, wo die Beobachtung diesesGrundsatzes bczügl. der Wahl 'Bruno's IV. nachgewiesen wird,bev. n iVortliolk Lronica in Seibertz Quellen II, 1l). laeub.<Ie biusuto iliiü. I, 178,ktoitl.osl l, e. p. 13. lao. üe 8us. p. 182.
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