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2 (1857)
Entstehung
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753
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19. Jahrhundert.

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leute auf Veränderung ihrer Lage und ihrer Prozesse hofften, daherkeine Neigung zeigten, freiwillig die seit 3 Jahren verweigerten Lie-ferungen zu entrichten, die ihnen durch Prozeß- und Advokatenkostcnnicht zu gut gekommen waren, der Hülfsvollstrcckung der Gerichts-boten sich widersetzten und aufgeregt durch den sich nähernden Krieg,in manchen Dörfern die Gerichtshelfcr auch mit Gewalt vertrieben.So ging das Jahr 1814 vorüber, das folgende Jahr erschien,Preußens Wicderbesitznahme erfolgte, Westphalens Gesetze und seintlocko IVgpoloon hörte auf, und an ihre Stelle trat wieder dasallgemeine Preußische Landrecht und die Patrimonialgerichtsbarkeitver v. H>, die aber nicht berechtigt gehalten wurde, Erkenntnisseeines westphälifchen Tribunals zu vollstrecken. Es mußte also wiedervon neuem bei dem neu angestellten Patrimonialrichtcr Brod man,ocm diese Verhältnisse aus seiner frühern Dienstzeit bekannt waren,gegen die Renitenten geklagt werden. Dies geschah freilich mitweniger Weitläufigkeit, aber doch mit allen Umständen, die derneue Prozeß erforderte. Dabei trat eine neue Verlegenheit in Bei-treibung der 6jährigen Rückstände ein, da bei der nun eingetretenenTheurung der Früchte, solche weder in Natur, noch in Gelv ent-richtet werden konnten, wenn nicht zum Verkauf der Güter selbstgeschritten werden sollte, welches bei allen hätte geschehen müssen.Indessen wurden nun auch die seit 25 Jahren unterbrochene Fa-milicn-Confercnzcn wieder angefangen und die erste zu Wahl-hausen am 12. März 1815 gehalten. Der Prozeß mit den Zen-silen und die Abführung der Rückstände veranlaßte am 31. Mai1816 von Seiten der v. H. ein Gesuch an den König, um einenähere hohe Bestimmung deshalb, welche auch gleich darauf dahinerfolgte, daß jedes Jahr die Entrichtung eines laufenden und einesrückständigen Zinses geschehen solle. So groß nun auch der Nach-theil für die Berechtigten dadurch war, daß sie die Rückstände einestheuern Jahrs in dem folgenden noch wohlfeilem oder gar ge-ringen Preise in Frucht oder laufenden Preis annehmen mußten,so zufrieden waren sie doch damit, weil sie nach und nach zu demlang Entbehrten und zum Ersatz der ausgelegten Prozeßkostcn ge-langten, während ihre verführten Zensiten doch bei ihren Güternerhalten wurden. Diese hatten übrigens auch genug für ihren

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