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t3. Jahrhundert.
solle, die daselbst gepflanzten Bäume wieder wegzuschaffen, weil ihnenkeine Gcmcinheits-Gcrcchtigkeit daselbst gebühre.
Das Conferenz-Protokoll von WahlHausen den 5. März1722 verfügte, daß die Zehrungs- und andere Kosten, imFall kein Vorrath sich finden sollte, entweder geborgt oder zusam-mengeschossen werden sollten. Die Gesellschaft war bei solchenZusammenkünften oft zahlreich und die Zchrungskosten demgemäß.Am 17. Sept. 1714 waren zu Gerbcrsh. zusammen gekommen:
1) der Geh.-Rath mit 2 Söhnen, 3 Dienern und 4 Pferden;
2) ,, General v. Ob ereilen mit 2 „ „3 „
3) „ Lieutn. v. Ob er stei n mit 1 ,, ,, 1 ,,
4) „ v. H. v. Untcrsteiua mit
2 Söhnen, . - , 2 „ „4 "
5) ,, v. H. v. Ersh. 1 Sohn, 2 " "4 ,,
6) die 3 Gebr. v. H. zu Werlcs-
hausen mit . . . 3. " „4 ,,
7) der v. H. zu Wahlhauscn mit 1 „ „ 2 "
8) Junk. Loh v. H. zu Bcsenh, mit 1 „ »2 "
9) der Generalmajor das. mit . 1 ,, „ 1 "
19) der Lehnschreiber . 1 "
11) der Hr. Richter von Hoheng andern,
12) der Gerichtsdiener desselben und
13) der Lchnknccht.
Sie verzehrten mit Toback und Pfeifen 11 Thlr. 7 gr. 8 pf.Bei der Zusammenkunft 27. Sept. 1714 zu Gerbers-hausen wegen Lehn und Triffthämcl war wieder zugegen:der Geh.-Rath von Wahlhansen undder Generalmajor von Besen Hausen, jeder mit 2 Bedienten
und 3 Pferden,der Lehnschreibcr und Lehnknecht,und verzehrten für 2 Thlr. 5 ggr.
Am 16. und 18. Decemb. 1716 am Conscrenztage betrugendiese Kosten zu Wahlhausen für 13, und 11 Personen, welchean der Herrntafel speisten, und für 17 und 14 Diener nebst 22Pferden 47 Thlr. 8 Hlr. undim Jahr 1718 19 Thlr. 20 ggr.