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Matrikcls war durch den ritterschaftlichen Deputirtcn v. Wintzin-gcrode zu Adelsborn am 24. Oct. 1715 bei der Regierungzu Heiligenstadt ausgewirkt. Der v. H. Beitrag zur ritter-schaftlichen Steuer war 1717 69 Thlr. 26 gr. 10 pf.
Ebenso verfügte die Confercnz zu Bornhagcn den 22.Sept. 1717, außer den laufenden Geschäften, die Zahlung von12 Thlr. für den Mantel des Pfarrers Rudorf zu Born-hagen und 40 Thlr. zum Kirchenbau zu Wahlhausen.
Dies und die folgenden Jahre waren reich an Prozessen,machten aber die gemeinschaftliche Kasse arm. In einem nichtweiter bekannten Prozeß der v. H. gegen die von Linsingenwurde am 17. Apr. 1717 ein von Halle eingeholtes Rechts-Ur-theil mit 4 Thlr. bezahlt. Der Bote mußte 10 Tage daraufwarten. Das Wartegeld betrug jeden Tag 1 Köpfst.; desgl. am1. Oct. 1717 wieder 8 Thlr. 5 Mgr. an Botenlohn, Wartegeldund für die Sentenz; auch von der Juriften-Facultät zu Erfurt3 Thlr. 23 ggr. In der Versammlung zu Wahl Hausen am7. März 1721 wurde angezeigt, daß der entlassene Rath und Amt-mann Liebenroth gegen die v. H. Injurien cvomirt habensollte, und Carl Friedrich, der, dem losgekündigten Nichter Dr.Wenstel Acta abzunehmen, beauftragt war, berichtete, daß CarlPhilipp von BesenHausen ihn deshalb schriftlich injuriirthabe. Gegen den Geh.-Nath Joh. Ludwig zu Gotha, derals donsöiüor die ganze Sache geleitet, hatte aber schon das Jahrvorher Wentzcl und Carl Philipp beim Oberlandgericht ge-klagt, welches am 3. März 1721 in Sachen Dr. Joh. WernerWentzcl, wie auch Carl Philipp v. H., Jmploranten, gegenden Geh.-Rath Joh an Ludwig und andere in notis genanntev. H., Jmploraten, auf eingeholten Rath auswärtiger Rechtsge-lehrtcn erkannte, daß gedachten Carl Philipps Suchen nichtStatt habe, und die Hr. Jmploraten erwähnten Dr. Joh. Wer-ner Wentzel wider ihren Willen in Diensten zu behalten nichtschuldig seyen.
In der Conferenz vom 30. Apr. 1721 wurde verfügt, daßden in der Schanze und Nimbach gerichtlich anbefohlen werden