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18. Jahrhundert.
Rechnung über Sportcln und Stempel-Gebühren, woraus der Ge-halt zu zahlen, eingerichtet, und deren jährl. Abhörung befohlen.Die Gerichtshcrrn machten sich dabei nur den Vorbehalt, über denUcbcrschuß dieser Kasse disponiren zu dürfen. Dieser vorsichtigeVorbehalt zeigte sich aber in der Folge sehr überflüssig, denn inden Rechnungen dieser Kasse, aus der alle Gehalte und übrigeBedürfnisse des Gerichts befriedigt wurden, fand sich eine ständigeUcberzahlung, welche 1835 mit 4166 Thlr., 1845 mit 660 Thlr.und im letzten Jahre 1849 mit 788 Thlr. aus dem gemeinschaft-liche Vermögen ersetzt werden mußte.
Wenn daher die oben erwähnte Aufhebung für die Familievielen Nachtheil hatte, so war sie doch für die gemeinschaftliche Kassevortheilhaft.
43. Lehntage.
Mit Bclchnung der Vasallen und Halten der Lehntage wurdeauch in diesem Jahrh, wie in dem 17. (S. 443) fortgefahren,und wie es scheint, pünktlicher wie früher, wobei auch die Vasallen,nachdem die schweren Kriegszeiten vorüber waren, ihren Pflichtenbesser nach kamen, gehörig mutheten, Zahlung leisteten, im ange-setzten Termin selbst oder durch Bevollmächtigte erschienen, denVasalleneid leisteten und den neuen Lchnbricf empfingen. DieLchntage wurden gewöhnlich in Wahlhauscn, aber auch in Ho-hengandern, im Gerichtsort Gerbcrshauscn, auch in Bc-senhausen am Wohnort des neuen Seniors gehalten, wobeiaber die Senioren nicht immer gegenwärtig waren, wie früher,sondern das Geschäft von dem ZLehnrichtcr und Lehnschreiber ver-richtet wurde, welche zugleich auch die Lehngcldcr für die Lehnhcrrn,die Gebühren für die Beamten und für den Lehnknccht einnahmen.Im Jahr 1711 erschienen schon selbst oder durch Bevollmächtigteganz vornehme Vasallen, die später ausgestorbcne von Falken-berg für das Lehn in Hofgeismar in Hessen, die von Zwehlin Heiligenstadt — die von Hagen in Duderstadt - diev. Harstall und der kaiserliche Rath und Kammcrgerichts-AsscssorDresanus, so wie sein Bruder, der Canzleirath zu Duderstadtfür die Lehen in Rengelrode, sie 1723 auch wirklich mutheten