Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
688
Einzelbild herunterladen
 

683

t3. Jahrhundert.

vom Landgraf Wilhelm IX.:

1788 denselben,

1794 Georg Friedrich (Georg Friedrichs Sohn).

Es ist oben (I. S. 185) bemerkt worden, daß von derHannövcrschen, wie von der Hessischen Regierung, nach Beendigungdes Kriegs 1815, die durch das Dekret der königl. westphälischmNegierung vom 28. März 1809 bewirkte Aufhebung der Lehen -nicht anerkannt und also auch die in demselben verfügte Modifika-tion derselben durch eine auf die Lehngüter gelegte sogenannte Allo-difications-Rcnte (die jährl. ein Proc. des Einkommens seyn sollte)nicht ausgeführt wurde. Es scheint, als wenn man das frühervon Preußen, durch den Tilsitcr Frieden 1807 an den König vonWestphalen abgetretene Eichsfeld, als durch die Gewalt der Waf-fen wieder erobert ansah und damit auch die in demselben befind-liche Lehen extra eurtem verloren gab und darauf weiter keineAnsprüche machte, wie von Hessen auf das Lehen zu Wüsthäu-terode und von Hannover auf das zu Wahl Hausen nicht ge-schah. Die letzte Regierung erneuerte indessen, wie oben bemerktworden, die Lehen in ihrem Lande zu Reifen Hausen und Fried-land; der Lchnhof in Cassel versuchte dies auch selbst für dasim Eichsfcld gelegene Lehen, stand aber davon wie billig ab, dadasselbe schon allodificirt war und die Preussische Regierung davondie Allodifications-Rcntc zog, und der Sadclhof in Ellingerodeschon lange durch gerichtliches Erkenntniß vom 8. März 1791(I. S. 180) verloren gegangen und die kleine Abgabe von einerMühle in Marz Hausen bereits in einer an die Preuss. Regie-rung entrichtete Allodifications-Rente eingerechnet worden war.

Nachdem nun auch die Hannoverschen Lchngüter (I. S. 191)später allodificirt und verkauft worden, so ist nun das ehemaligeLehnverhältniß auch mit Hannover und Hessen völlig erloschen.

Für die v. H. in Franken und die Güter zu Oberellenund Henfstedt hat sich das Lehnverhältniß unter dem Lehnhofzu Sachsen-Meiningen noch erhalten (I. S. 214).