Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
680
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17. Jahrhundert.

Hans Herman wollte dies Einkommen gern für einen seinerSöhne nutzbar machen und brachte es dahin, daß der ErzbischofJohan Philipp (von Schönborn) von Mainz (t 1673) ihmdie Versicherung that, daß, wenn er einem seiner Söhne zur katho-lischen Religion auferziehe, dieser die Vicarie des St. StephansAltar zum bequemen Unterhalt und Förderung seiner Studiengenießen solle. Er ließ daher seinen Sohn Liborius Friedrichkatholisch werden, und wieß dies 1655 gehörig nach, worauf ihm,nach der Urkunde vom 24. Sept. 1655 (Urkb. 590),diegenannte Vioai-ia und dazu gehörige Ländern sammt allen Per-tinentien, Recht und Gerechtigkeit, wie die v. H. dieselben dotirt,nichts davon ausgenommen, auf 8 Jahre zu nutzen und zu ge-hießen überlassen wurde." Es war aber damit nicht gesagt, daßLiborius darum auch Priester werden solle, denn der Zusatz indieser Urkunde bestimmt weiter,daß von «lato an ein Priester,welcher wöchentlich in benannter Stiftskirche den Fundatoren zuTrost, das Amt der heil. Messe einmal ablese, aus seinenMitteln salarirt werde." Doch ist ihm auch die Hoffnung dazunicht genommen, denn es heißt weiter, wenn die 8 Jahre verflossen,und er von Ihr. Churf. Gn. mit einem andern beneüoio nichtsollte versehen seyn, sich aber zu würklicher Residenz, Verrichtung desGotttesdienstes und Chorgang, gleich andern Vicarien, sich qualifi-cire, oder um fernere Dispensation bitte, so werde der Churfürst -befonderlich auf sein Wohlhalten" sich nicht ungeneigt bezeigen.Liborius wurde später Würzburgscher Rath und Ober-Amtmann,heirathete Anne Wilhelmine v. Sickingen, hatte einenSohn, der bald nach seinem Vater starb.

Wie Hans Herman der Wittwe Dtttmars zu Born-hagen auf dem vierten Ansitz als ihr Nachbar auf dem fünf-ten, Hülse leistete und auf seinem Wohnsitze durch den Notariusaus die Güter des Verstorbenen am 13. Dec. 1662 Besitz erstei-gen ließ, ist oben angegeben worden (S. 502).

Hans Hermann scheint nicht eigentlich Familien -Seniorgewesen zu seyn, weil nach Ernst Friedrichs zu WahlhausenTode 1670, diese Würde auf Adolf Ernst zu Obern -Ursüberging und 2. Olt. 1672 ihm Ioh. Siegfried folgte; aber