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17. Jahrhundert.
verschaffe, so veranlaßte ihn dies am 10. Sept. 1047 (Urkb. 57?)einen Revers dahin auszustellendaß er keinem, er sey wer er wolle, diese »Malz und Korn-„Mohlen" (Mühlen) in Belehnung an sich zu bringen - odersolche Pfandweise zu versetzen — gestatten wolle, ohne vorherigeschriftliche Einwilligung der Vettern (S. 445).
Dieser Revers ist im Original noch vorhanden. Es scheintaber dies nicht hinreichend gewesen zu seyn, denn Hans Her-man hatte auf seine prätendirte Vorschüsse beim Oberamt ge-klagt, und dieses hatte durch Vorladung vom 23. Oct. 1647 anFriedrich und sämmtl. v. H. zum gütlichen Verhör Termin an-gesetzt, »um aus den trieis und Streitigkeiten» herauszukommen.Welche dann auch wohl im Vergleichswege geschlichtet worden sind,das aber noch nicht sobald geschah, denn von 1670 finden4) wir noch »Rechnung und Gegcnrechnung, was Hr. Hans»Her man v. H. vor die Samptliche>v. H. in ctzlichcn»Jahren vorschössen und hinwieder darauf empfangen und»nach abzug dessen ihme annoch restirct."
Dies ist nun eine für ihn gemachte Rechnung und enthältmehrere Posten der gegenseitigen Rechnung, namentlich der vonHans Her man 1663 gemachten Auslagen, für die silberneSchaale, dann an Kosten für Muthung der BraunschwcigschenLehen an Du. Dietrich in Göttingen mit 55 und 45 Thlr.bezahlt, — Baukosten am Gesammt-Haus Hanstein 1657 mit50 Thlr., nebst Zinsen bis 1670 von 13 Jahren mit 32z Thlr. —»wie Hans Herrn an und Kristen v. H. wegen der Türken-Steuer bei der Landschaft gewesen, verzehrt 3 Thlr." — dcsgl.2 Thlr. mit Hans Fritz in Osterode bei dem Gelehrten ge-wesen — und im Kruge zu Nied ergandern mit LiccntiatWienecker 5 Thlr. — auch 20 Thlr. die ihm Hans Fritz undHans laut Schein vom 13. Sept. 1660 für seine zu Mainzgehabte Mühe wegen der Brau-Gcrechtigkeit versprochen — desgl.nach Schein von Steina 8. Jan. 1659, Accise vor sämmtl.v. H. vorgeschossen 10 Thlr. — und weiter 10 Thlr. »Recom-"pens" für Sollicitation in der Brausache. Dies sämmtl. Guthabenist auf 543 Thlr. 23 gr. 4 Pf. berechnet.