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2 (1857)
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t7. Jahrhundert.

geld und Verehrung gaben 6 Thlr., dem Notario, welcher die Lehnempfangen 8 Thlr., auf die Hin- und Herreise, auch in Zelle mit4 Pferden und 4 Personen verzehrt 8 Thlr. 16 ggr.

Ueber solche Lchnkosten hcist es in dem GandcrsheimschenLandtags-Abschied von 1605 von Herzog Heinrich Julio aufgerichtund von Fürsten zu Fürsten bis auf den heutigen Tag confirmirt:Zum 43. ist die Sache der Lehnwahr dahin gerichtet, wofern sichnicht jemand eines Andern mit den Interessenten verglichen hat,oder noch vergleichen würde, daß es alsdann darmit bey der Tare,darin die Lehnware bey wcylandt Herzog Erich des Jüngern (t 1584)Negierung gewesen, auch hinführo billig gelassen, darzu, waren zweiFälle in einem Jahre geschehen, und auf den erstern, ehe der an-dere kommen, noch keine Belehnung erfolgt, der Lehnträgcr mitgedoppelter Lehenwahr verschont werden soll."

Die Lehnwarcn-, Cammcr- und Revcrsgelder thaten 163718 Thlr., auch im Jahr 1651 betrug von 3 Fällen die in Han-nover entrichtete Lehnware 60 Thlr. und das Revcrsgcld 6 Thlr.

Aus den verschiedenen Häusern des Hcrzogthums Braun-schweig hatten die v. H. (I. S, 153. 163) 3 verschiedene Lehen.Von dem dritten, die Güter der von Grona zu Fried land, istder erste Lehnbrief des Herzogs Friedrich Ulrich von der BesteWolffenbüttel vom 16. April 1622 (Urkb. 543) an JohanMaßmeyer. Man sieht aus demselben (I. S. 164), daß schonnach Günzels von Grona Absterben, die v. H. damit beliehen,aber darauf 1000 Thlr. schuldig waren, welche Maß meyer alsKäufer übernahm.

Die Belehnung über das zweite Lehn, Reifen Hausen undDodewarsHausen (wahrscheinlich dasselbe mit Dedeners-hauscn, das 1673 unter den Mainzischen Lehen niemand kennenwollte) aber auch im Hannoverschen jetzt niemand kennt, geschahnach dem oben (S. 186) angeführten Lehnbrief 1553, erst wiederam 11. Juli 1636 zu Hannover vom Herzog Georg vonBraunschwcig-Lüneburg (ü 1641) an1) Hans Georg auf Henfstedt, Caspars Sohn, jetzt Älte-testcr und seine beiden Brüder Conrad, Vurchard undRudolf,