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16. Jahrhundert.
„burgischen Confesstons-Personen bestellt werden. Da uns aber in„Bestellung derselben von unsern Widerwärtigen, den Papisten,„einiger Eintrag geschehe, dann soll die Summe von 300 Thlr.„zu Unterhaltung armer Leute oder andern piis ouusis gebraucht«werden."
Zur Ausstcurung armer redlichrr Mägde sollen die 200 Thlr.mit zehn Thaler verpensionirt werden.
In dieser Zeit war auch das von Braunschweig zu Lehngehende Gut Ossenselben streitig gemacht und alles Supplici-rcns ungeachtet, die Brüder davon an 24 Malter Korn und ebenso viel Haser privirt worden. Der Verlust wurde, das Malterpurtim zu 11 Thlr. gerechnet, zu 00 Thlr. angeschlagen, denn jederder 4 Brüder und die Söhne des verstorbenen Martins mußtendazu 12 Thlr. beitragen, zu deren jährliche Zahlung oder Ablö-sung mit 240 Thlr. sie sich vereinigen in der Urkunde vom 29.Sept. 1595 (Urkb. 502.)
Hierher gehört auch noch die Theilung eines Waldstücks beiBornhagen, die Stürzliede genannt, das sich von der hessi-schen Grenze, von dem Bodenhauser Wald herunter zieht, das aberden beiden Stämmen zugehörte.
Caspar v. H. auf Henfstädt, der sich am 14. Febr.1597 (Urkb. 509) in Bornhagen befand, lud zu der gewünsch-ten Theilung Jost v. H. und die übrigen Vettern ein, welche dannauch am 22. dcss. (Urkb. 510) zwischen Caspar, Melchior,Werner, Hans, Jost, Heinrich, Hans, Heinrich Chri-stophe!, Otto und Johann v. H. unter Beistand Jost Os-wald von Buttlar und Curt v. Eschwegc, durch Sehungder Steine von oben herab erfolgte,
17. Familien-Confemizen.
Der in diesem Jahrhundert vergrößerte Güterbesitz — dieVermehrung der Familienglieder, — ihre Gütcrtheilungen — dieVerwaltung und Erhaltung des gemeinschaftlichen Vermögens undder gemeinschaftlichen Lehen im Auslande — besonders aber dieneuern Zustände der Zeit und die religiöse Spaltung der Gemüther,mußten öfters die Zusammenkunft der im Gericht Hau stein woh-