16. Jahrhundert.
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Grona zu Friedland, welche alle in diesem Vertrag bedachtsind. Uebrigens enthält derselbe noch so manches in Beziehung aufdie damalige Zeit, auf die schon fortgeschrittene Reformation undauf den der neuen Lehre nicht fremden geistlichen Stiftsherrn, ob-gleich derselbe noch Canonicuö in Fritzlar war, daß wir solchesnoch anführen müssen.'
Vorerst stiften die Brüder, weil „die Pfarrhcrrn im Gericht„Han stein zum Theil mit geringer Besoldung verschen", 300 Thlr.,wovon die Pfarrherrn die Zinsen genießen sollen. Die Vcrtheilungauf die Geber, wie auf die Empfänger ist genau bestimmt. Jederder erstem trägt 60 Thlr. dazu bei, mit 3 Thlr. Zinsen. Sie sindvertheilt auf die Pfarrherrn zu Werl es Hausen, Wiesen seid,Oberellen, Hohengandern, Hautterode und Birkeseld,„doch dergestalt, daß sie bei christlicher Lehre der Augsburg-sich en Confession gemäß sich verhalten; da sie aber anders»Glaubens Päbstischer Lehre anhängen und uns mit Gewalt in die„Kirche eingesetzt werden, welches wir uns zum lieben Gott, daß„er darüber Verhängnis geben wird, nicht verhofsen, also in den»Fall wollen wir solch Gift zu erlegen nicht schuldig seyn, sondern„solche in andern Weg zu Gottes Ehre anwenden." Für denPfarrherrn in Gerbershausen war durch eine Muchtbesoldungvon Hrn. Burkhard besonders gesorgt.
Curt der Ältere (der kaiserliche Obrist) hatte früher meh-rere Stiftungen gemacht, nämlich 2000 Gulden zu einem Spitalim Gericht Hanstein, wovon damals das Spital in Witzen-hausen für 4 von den v. H. dazu bestimmten Personen die Zin-sen bezog — 100 Gulden, die an den Mühlen am Birkenbachangelegt, sich aber seitdem auf 200 Gulden vermehrt hatten, damitdie Zinsen „zur Aussteurung armer Mägde, die ehrlich geboren»und frömmlich gelebt" verwendet werden, — ferner 200 Thlr. „fürarme Mägde." Diese Stiftungen erkennen sie alle an. Für Er-haltung der Güter bei dem Mannstamm ist besonders verfügt, daßsie alle, „sie seyen Erb oder Lehn" bei dem Stamm bleiben, unddie Töchter nur auf eine Aussteuer Anspruch zu machen haben.
Merkwürdig ist darin noch, daß die Höfe im Felde zu Steine(also Ober- und Unterst ein) für Lehn der Grafen vonPl esse