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16. Jahrhundert.
4 Theile nach Billigkeit durch sie selbst oder ihre Freunde zurGleichheit gesetzt werden.
3) Die 4500 Gulden bei den Grasen von Hohenstein sollenunvertheilt stehen bleiben; die Schulden ihres Vaters abervon ihnen einträchtiglich bezahlt werden.
4) Weil Martin »bei Zeit seines Lebens seines väterlichen Guts„nicht viel gebraucht", sollen ihm auf Martini bei Zuthcilungder Zettel 100 Thaler Groschen baar entrichtet werden.
Die 5 Schiedsfreunde wie die 4 Brüder haben diesen Vertraguntersicgelt.
In den folgenden Jahren scheint dieser Theilungs-Plan keineAenderung erlitten zuhaben, da ein 5ter Bruder Friedrich, derim Feldzug gegen die Türken das Leben verlor, bei jenem Vertragschon todt war. Dagegen hatte Conrad zwei Güter erworben,nemlich das Gut Ober-Ellen bei Eisenach durch Kauf, undSickenrode im Eichsfelde, womit ihn der Kurfürst von Mainzbelichen. Dies veranlaßte die 3 Brüder Lippold, Conrad undMartin am Mittewoche nach Invoeuvit (13. März) 1549 (Urkb.404) einen Vertrag zu schließen, da — wie es im Eingang heist -„unter dem Geschlecht des Adels die neu erworbene oder erkaufte„Güter öfters den Lehnserben entzogen, das Geld den eigens (Al-„lodial) Erben zugewandt werde, und dadurch die Geschlechte ihres»Namens und Stammes in großen Abfall kommen. Damit solches„unter uns nicht fürkomme," so sollen die Güter Oberellen undSickenrode bei dem Namen und Stamm bleiben und die Töchterund Töchter-Kinder davon mit Geld abgefunden werden, namentlichbei Sickenrode mit 440fl., die Curtdem Kurfürsten hätte her-ausgeben müssen, die ihm solcher aber geschenkt. Später, am 26.Oct. 1577 (Urk.455), verwilligte Herr Burkhard zu Ob er-eilen, nach Curts des Jüngern Tode, dessen beiden SchwesternSusanne v.Bodenhausen und Juliane v. Wolf Gudcnberg fürdie gekauften und gebesserten Güter zu Oberellcn 4000 Guldenund für die Baukosten im;Gericht Hanstein 1300 Gulden, worübersolche am 29. Sept. 1578 (Urkb. 460) zu Witzen Hausen mitihren Curatoren quittiren.