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2 (1857)
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lg. Jahrhundert.

Henricus Portius genannt Range, Pfarrherr zu Hofgeis-mar (zuletzt Bonnets Lehn) war nach einer Urkunde vom 22. Dec.1606 schon todt.

Indessen war Caspar v. H. doch noch Willens einen Lehn-tag zu halten, denn es findet sich noch von ihm eineEdictischeund peremtorische Citation vom 7. Juni 1598" auf den 17. Julialt. Cal. nach Höh engandern oder Gerbershausen.

In dieser Zeit wurden 2 ziemlich bedeutende Lehen von 3und 2 Hufen Landes in Lippoldshausen offen, zu welchen dannsich stets viele Competcntcn fanden, namentlich der Pfarrer GeorgJordan zu Berge, der durch ein Vorschreiben seines PatronsWilhelm von Bischofshausen an dessen Ohm Kersten v. H.(Josts Sohn) vom 5. Aug. 1598 dasselbe zu erhalten wünschte,und Bischofshausen nahm es fast übel, daß sein Ohm daraufkeine Rücksicht nahm.

Gemeinschaftliche Angelegenheiten.

Andere gemeinschaftliche Angelegenheiten der Familie wurdendurch gütliche Vereinigung abgethan oder durch Schiedsrichter erle-digt. Wir haben oben (S. 70) gesehen, daß die Familie Güterin Hofgeismar hatte, welche unter andern 1385 an einen Bür-ger daselbst, Werner Caßeln, zu Lehn ausgetha» waren. EinNachkomme dieser Familie, Johan von Cassel, Besitzer des Lehns,war gestorben, und über die Güter selbst waren Irrungen entstanden,zu deren Beseitigung Heinrich der ältere, Wernher undDettmar v. H. 1509 selbst nach Hofgeismar kamen, wo damalsEhrn Wilhelm von Hessen (sonst Wilhelm von Lands-burg genannt, ein natürlicher Sohn Landgraf Wilhelms II.) Amt-mann zum Schonenberg undHer Mertin Vertholtcn Rent-schreiber war. Nach einer Urkunde am Tage der zchentausend Ritter(22. Juni) 1509 (Urkb. 309) wurde mit Hülfe der Beamten und»etzlicher Geordenthen beiden Reden zu Geismar," die Sachedahin vermittelt, daß das, was in Lehnbriefen und Reversen ge-nannt werde, sollte bleiben was sich aber ,,sundcr (ohne) derv. Hanst. Verwilligung fände, sollte abgegeben werden. So fielenmehrere von diesen Lehn-Äckern, die Johann von Cassel als