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16. Jahrhundert.
Otto v. H., Hansen zu GeismarSohn, und Werner v. H. Han-sen zuErshausen Sohn, und 1587 auf Werner und seinen Bru-der Heinrich, Hansen zu Ershauscn Söhne —
dann über das Dorf Töpfer 1549 vom Kurs. Sebastianauf Hans v. H. — 1557 vom Kurs. Daniel auf die Vor-münder der Hansen Söhne Werner, Hans und Heinrich -1573 vom Kurs. Daniel auf Werner, Hanfes Sohn zu Ers-hauscn w. und 1583 von Kurs. Wolfgang auf denselben.
In dieser Zeit entstand auch zwischen dem Erzb. CardinalAlbrecht und den Brüdern und Gevettern alle Dittmars Linie,Jost, Hans, Magnus — Hans, Siegfried — Jost undChristian v. H. eine kleine Irrung "von wegen des Fürstcn-hagens in dem Walde der Lengenberg genannt", auch wegenKirchg andern und Lenterode. Beide Stiftsdörfcr, auch Lu-thra mit dem Lengebcrg waren mit noch einigen andern 1374vom Erzb. Adolf dem Thilo und Werner v. H. für die Schuldvon 640 Mark als Pfand eingegeben worden. (S. 63.) DerFürstenhagen, wo sich jetzt einige Häuser mit einem Försterhausbefinden, liegt zwischen Wüsthäuterodc und Kaltcncbcr. DerKurfürst Joachim II. von Brandenburg hatte sich wegen dieserIrrung für die v. H. bei seinem Oheim dem Kurfürst Erzb. Car-dinal verwandt, um den Streit durch Schiedsrichter entscheiden zulassen. Die Canzlei zu Mainz macht dies in einem Schreiben vonMittewoche nach Sontag keminisosro (5. März) 1539 (Urkb. 365)mit dem Zusatz bekannt, daß der Kurfürst dies bewilligt, und zweiseiner Räthe beauftragt habe, „mit zwei aus der Freundschaft der„v. H. den Augenschein einzunehmen, die Irrung und Gebrechen»zu verhören, in der Güte hinzulegen und zu vertragen." Wäh-rend dem sollen beide Theile in dem Fürstenhagcn mit Hauen,Rotten und Anderm »stille stehen", doch soll dieser Stillstand keinemTheil »an seiner habenden Posscssion einigen Nachtheil bringen.»Auch soll die Irrung zu Kirchg andra und Lenterode als-„dann auch gehört und in der Gute zu vertragen undcrstandcn„werden."
Daß ein Vergleich über Alles dies auch zu Stande gekom-men, ist hiernach nicht zu bezweifeln.