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15. Jahrhundert.
ihn und seinem Kloster bewiesen, nehme sie daher in die Brüder-schaft auf und mache sie zum Troste ihrer Seelen theilhaftig allerguten Werke, die geschehen oder geschehen mögen in dem Kloster,in Messen, Vigilien, Disciplinen, Fasten, Feiern der Feste, und wieman die guten Werke (opem operntn) benennen möge, die ihnenzum Troste kommen möchten, wenn sie es am meisten bedürften.Wenn einer von ihnen von Todes wegen abgehe — das Gott dochja friste nach seinem göttlichen Willen — und man es ihm zuwissen thäte, so würden sie nach ihres Ordens Weise und Gewohn-heit Gebete halten. Sie hatten auch auf der v. H. Begehr, umFreundschaft und Friedens willen, die Gebrüder Curt und TyleCromen, der v. H. Knechte, denen Gott allmächtig gnädig sep,in ihr Todtenbuch einschreiben lassen, um derselben in den vierZeiten des Jahrs (Quatember) mit Messen, Vigilien und andernGebeten zu gedenken. Zu diesem letztem muß wohl eine Fehdeund der Tod der genannten Brüder Veranlassung gegeben haben,worüber sich weiter nichts vorfindet.
Endlich findet sich noch eine hierher gehörige Urkunde vonoetsvii meirsis gprilis (8. April) 1486 (Nrkb. 282), worin derPriester Adam Han stein Altarist in der Capitclkirche zu Fritzlareine Seelenmesse stiftet, welche an dem Altar unserer lieben Frauenund ihrer Mutter S.Anna in der Falkcnbergschcn Capelle daselbstfür seine und seiner Vater, Mutter und aller Freunde Wohlthatund gläubigen Seelen Seligkeit und zum Troste gelesen werdensoll. Er hat dazu 2 versiegelte unverletzte Briefe (Schuldverschrei-bungen) übergeben, auf die er verzichtet (welche er cedirt hat).Bemerkt wird hierbei, daß Adam Haustein sich zwar .in demGeschlechtsregister nicht findet, daß er aber doch zu diesem Geschlechtzu gehören scheint, indem die sonstige Bezeichnung des Adels Vonbei geistlichen Personen sehr oft ausgelassen wird. Die genannteFalkenbergsche Capelle ist von Cunzmann von Falkcnbcrg,der zwar wegen Tödtung des Herzogs Friedrich von Braun-schwcig bei Kleinenglis am 5. Jnni lädt) (S. 165) in demErkenntniß des römischen Königs Ruprecht von Nürnberg3. Febr. 1463 (Urkb. 266) nicht für schuldig erkannt worden war,— zur Sühnung der That, bei der er wenigstens mitgeholfen, er-