Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
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145
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15. Jahrhundert.

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von Heinrich v. H. und dessen beiden Söhnen Herrn WernerRitter, und Hans borgte. Seine noch vorhandene Original-Schuld-verschreibung ist von Sonnabend nach Luasi mocio Keniti inkantis(14. April) 1464 (Urkb. 259) und trägt die Ueberschrift avs Nsria.Er verspricht darin jährlich auf St. Walpurgistag 4 Gulden Zinse(der Zinsfuß war demnach schon auf 8 Procent heruntergegangen)zu entrichten, welche dann die v. H. '/einem jeglichen Priester, mit„dem sie übereinkommen in der genannten Capelle Gott zum Lobe«Messe zu halten, nach verlaufner Zeit" reichen werden. Die vier-teljährige gewöhnliche Aufkündigung wird dabei vorbehalten. ZuBürgen setzt er die vesten Hans und Johan von EschwegeGevetter ein, die beide ihr Siegel angehangen, wovon aber nureins noch vorhanden, das aber unkenntlich ist. Sollte einer oderbeide Bürgen versterben, so will er in 14 Tagen andere stellen.Wenn Diede dem Versprechen nicht nachkomme, so geloben die v.Eschwcge binnen 8 Tagen nach geschehener Mahnung in die StadtEschwcgc oder Heiligenstadt einzurciten und darin, so langees die v. H. begehrten, auf ihre, der Bürgen, Kosten, ein adlichesEinlagcr in einer «gemeinen Herberge," wie sie ihnen bestimmt würde,zu halten. Endlich setzt Diede all sein Gut, das er zu Rystun-gcn (Rüstungen) im Dorfe und Felde hat, den v. Hanstein zueinem rechten Unterpfand, wofür sich auch noch die v. Eschwege«vor fol" (in sooiäum) verbürgen.

Diesen Heinrich v. H. der in der folgenden Urkunde(Knappe) genannt wird, welcher, wie oben erzählt worden, dasGeld vorgeschossen, um den Priester in Greifenstein zu unter-halten, der im Kloster Mari eng arten und in andern KirchenSeelenmessen für sich und seine Verwandten gestiftet, traf doch derBannstrahl der Kirche, weil er den Priester Paul Hotten rotdurch mehrere Bauern von Höh eng andern und Rüste seid ge-fangen nehmen, nach der Burg Hanstein bringen lassen und da-selbst mehrere Tage in Gefangenschaft gehalten hatte. Das Los-sprechen von diesem Kirchenbann geschah erst nach vielen Umständendurch Genehmigung des Pabstes, mit Einwilligung des beleidigtenPriesters, aus Vorbittcn des Grafen Adolf von Nassau, Pro-visor in Erfurt und ^ävoestus auf dem Nusteberg, und nach

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