15. Jahrhundert.
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ihr Vater Curt von Sweigcld (Schwicheld), Heinrich vonVeltein (Veltheim), Burkard, Hans und Curt Gebrüderund Vettern von Steinbcrg zu getreuer Hand genannt sind.Außer Kirch- und Hoh en-G andern ist auch zur Leibzucht, fer-ner bestimmt:
ein Vorwerk zu Arcnshausen mit allen ihren Höfen, Zin-sen, Renten ihres Theils daselbst;
desgleichen mit ihrem Theil derselben des Dorfes Frcbe-werbe rote (Fredderode);
dann mit ihrem Theile zu Lind enw erde mit einem Vor-werk daselbst mit allen Zinsen rc>;
ferner mit einem Vorwerk zu Erwigeshußcn (ohne Zwei-fel Ers Hausen) mit allen den Zugehörungcn dieser Güter anWald, Feld rc. mit Gänsen, Hühnern und Eiern.
Die Schwäger der Frau Salome, versprechen nach Thi-lens Tode, ihre liebe "Süster" alle diese Güter ruhig beziehenund besitzen zu lassen, welche von deren Vater und Freunden be-rathen werden solle, damit „Salme" an ihren Zinsen und Rentennicht gekränkt werde.
Diese liebreiche Zusicherung eines ansehnlichen Witthums,wobei die Brüder nur ihrer Antheile an Fredderode und Ers-hausen erwähnen, wo noch jetzt ritterschaftliche Güter sind, zeigtzugleich, daß diese noch nicht unter die Söhne Werners des Rit-ters, und Hanfes getheilt waren, welche letzter» sie später im allei-nigen Besitz hatten, und ihnen daher bei einer Theilung zugefallenseyn müssen. Auffallend ist es dabei, daß in der Urkunde nichtdie Söhne Hanfes (Tafel 9), sondern Vcrlt, Apel, Hein-rich und Caspar (Tafel 3), Curts Söhne, die als zur Lip-polds Linie gehörend an den Gütern des Sonderlehns, wie Ers-hauscn, keinen Theil hatten, doch ihre Einwilligung geben, undsie beschützen und vertheidigen wollen, welches sich daher auf dieMainzischen Gesammtlehen wieKirchgandern, Fredderode :c.bezieht.