Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
133
Einzelbild herunterladen
 

15. Jahrhundert.

133

lobt. Die Urkunde svon Sonnabend nach aller heiligen Tage(2. Nov.) 1448 (Urkb. 246) ist mit den Siegeln der 4 Schieds-richter und des Ritters Falkenberg versehen.

In dem Archiv folgen hier 2 Kaufbriefe über den Verkaufvon 5 Schillinge von einem Hause in Wartber g (zum Stift Pader-born gehörig) vom Bürger Hildcbrand Rekensen daselbst anBürger Cord Qucntin von 1456 (Urkb. 252) und eines Hausesdaselbst von demselben von 1459 (Urkb. 255), welche wohl nurdahin gekommen, weil das Haus später von den v. H. aquirirt unddie Urkunde denselben cedirt worden, vielleicht auch in Beziehungauf das nicht unbedeutende Lehn, welches die Familie Quentinnoch jetzt von den v. H an stein bei Göttingen besitzen.

In diese Zeit gehört die Verheirathung der Margarethe v. H.an Her man v. Harstal, der ihr nach Urkunde vom 2. Febr. 1456(Urkb. 251) 166 Gulden als Morgengabe verspricht; so wie dieErwerbung der Güter in Gros-Töpfer, welche den beiden Nit-tersitzen in Ershauscn zu Theil geworden, durch die schon(I. S. 142) erwähnte Urkunde von 1465 (Urkb. 265) als Sonder-Mannlchn vom Stift Mainz an Heinrich v. H. und seine beideSöhne Ritter Werner und Hans. (Tafel 9).

Bald nachher kam es unter den vier Söhnen des RittersWerner zu einer Art Theilung durch Verkauf. Sie besaßennämlich nach dem Tode ihres schon vor 1485 verstorbenen Vatersdie Dörfer Kirchg andern, Hoheng andern mit den Zehntendaselbst und die Wüstung Steina, ohne daß ersichtlich ist, wasdagegen der Bruder des Ritters Werner, Hans oder dessenSöhne erhalten, oder ob sie selbst nicht auch Antheile an den ge-nannten Gütern noch behielten, welches sogar sehr wahrscheinlichist, da ein Theil der Nachkommen des Hans noch jetzt Besitzungenin Steina und Höh eng andern haben. Von jenen 4 Brüdernwar Ludwig geistlich und damals Capitelsherr, wie er sich selbstnennt, in Hersfeld, und Christian Ritter war Statthalter zuCassel, Er und der, wie es scheint, unvcrmählte Werner derJüngere verkaufen ihre — nach Abfindung des geistlichen Lud-wigs—Antheile an jenen Besitzungen an ihren Bruder Thile, derverheirathet war und erst 12 Jahre nachher, wie wir gesehen (S.