130
15. Jahrhundert.
In einer Urkunde keria sexta P05t tlom. gussi moclo Zaniti(28. April) 1408 (Urkb. 203) verspricht der Nadmeistcr und Rathzu Nord heim auf Anweisung des Herzogs Otto von Braun-schweig dem Hans von der Lynden eine auf Martinitag zuzahlende jährliche Rente zu entrichten. Auf der Rückseite der Ori-ginal-Urkunde steht mit neuerer Schrift geschrieben: „Dieser Briefgehört Hans Herman von Hanstein", welcher 1610 geboren,und war also wohl ein Erb- und Versatzstück desselben.
Im Jahr 1413 war die oben genannte Margarethav. Haustein, Tochter des Ritter Cunzman von Falkcnbcrgbereits Wittwe und lieh ihrem Vater, Mutter und Bruder Wer-ner 1000 Gulden, wofür solche ihr das "Sloß Huseii" (Hau-sen) nebst Zugehörungen, das Gericht Breidcnbach in Hessenausgenommen (jetzt ebenfalls den von Dörnberg gehörig) ver-setzten, um solches zu nutzen und zu gebrauchen, doch also, daßdie dazu gehörige Walvung nicht „verkauft, vergeben oder verhauenwerde", man müsse denn solches bedürfen, „um das vorgenannte„Schloß zu bauen, zu befestigen und zu bessern." Grcte vonHanensteyn, wie sie sich in der Urkunde von 1413 (Urkb. 207)nennt, behält sich dabei eine vierteljährige Aufkündigungsfrist vor,so, daß wenn dann die 1000 Gulden nicht gezahlt und das Schloßnicht eingelöset worden, sie oder ihre Erben dasselbe an einen an-dern „unsers Gleichen" ohne Gefährde versetzen könne. DiesesSchloß nebst Zubehör gehörte damals zum Stift Fulda, von demConrad und Werner von Falkcnbcrg bereits 1369 solchesin Versatz hatten. Als dasselbe bald darauf vom Abt Johanvon Fulda an das Erzstift Mainz kam, versetzte es der Erzb.Johann (von Nassau) gegen 1400 an Cunzman von Fal-ke nb er g, oder vielmehr der alte Contract wurde nur umgeschrieben.(Justi ic. IV. S. 284.)
Mit dem Grasen von Waldeck standen die v.H. wegender Nachbarschaft von Fritzlar, wegen ihres Besitzes zu Iri-schen und sonst von frühern Zeiten in genauer Verbindung.Die Grafen Adolph und Heinrich ertheilten am Sontag Pal-marum (5. April) 1422 (Urkb. 212) dem Werner v. Han-stein, seinem Sohn Heinrich und ihren Erben und dem