Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
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127
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15. Jahrhundert.

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»see am Montage vor unser lieben Frauen Tage Nativitatis, den»man nennet den letztem" (5. Sept.) 1412 (Urkb. 206) entbindetder Landgraf Friedrich von Thüringen (simplex) den Wer ri-tze r v. H. und seine Erben von diesem Vcrbündniß, Briefen, Eidenund Gelübden, die sie seinem Vater, »Herr Balthasar seligen ge-than," und will sie »in keine Weise nimmermehr deshalb anlangen»beschuldigen oder betcdingcn," wie oben (S. 206 1r. Th.) beidenBelehnungen bereits erzählt worden. Wahrscheinlich war Hansvon Doringenberg (Dörnberg), der damals allein auf Wer-ners Seite war, der nemliche, mit dem Werner später (siehe S.116) den Streit hatte. Es waren aber freilich 60 Jahre seitdemvergangen.

Später muß wieder zwischen demselben Landgrafen Friedrichvon Thüringen und Werner v. H. und seinem Sohn HeinrichWiderspruch entstanden seyn, denn es kam wieder zu einer Teidi-gung und zwar durch Landgraf Ludwig von Hessen, der 3Jahre vorher die v. H. in seinem Schutz genommen (Urkb. 217.219. S. 207 1r. Th.) und nach dem in Urschrift noch vorhandenenLehnbricf entschieden hatte. Der Landgraf Friedrich V.Thürin-gen bekennt dies in demselben datirt von Escin'nwege (Eschwege)von Freitag Dyonisy (9. Oct.) 1433 (Urkb. 220) nimmt die beidengenannten Vater und Sohn zu Mannen auf und belehnt sie miteinem Geldlchen von 60 rheinsche Gulden, welche als jährlicher Zinsauf St. Michclstag entrichtet werden sollen. Indessen war dieserFriedrich 1440 gestorben, nachdem sein Vetter, Friedrich derStreitbare 1423 Kurfürst von Sachsen geworden, woraufdessen jüngster Sohn Wilhelm III, der sich Herzog v. Sachsennannte, jenes Lehn der 60 rhein. Gulden, nachdem auch Wernerverstorben, nach der Theilung mit seinem ältern Bruder, Friedrich(plaeülus), zu seinem Theil erhalten hatte. Er bestätigte dies Lehender 60 Gulden durch seinen Lehnbrief von Weimar 1460 (Urkb.256) an Heinrich v. H. und seine beiden Söhne Hans undWerner, wie wir oben (I. S. 208) gesehen.