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2 (1857)
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125
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15. Jahrhundert.

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gesagt ist, daß vom Erzb. Conrad durch Lchnbricf von keriaguiata post elism beator. Naurioil et Loeiorum Nart^r, (26. Sept.)1420 (Urkb. 210) die Brüder Apel und Hildebrand vonErcrshauscn (Ershausen) und vom Erzb. Dicther 1476Hans v. H. «zvenwalitei- damit beliehen wurde gehört noch,daß Erzb. Barthold (von Hcnncbcrg) von seiner Martins-burg in Mainz Dienstag nach dem heil, drei Königstag 1496,nachdem durch den Tod Hildbrants von Ereß Hausen diesLehn ledig worden und heimgcfallen die Brüder Heinrich,Werner und Benedict v. H. (Tafel 9) damit belehnte.

Die Bclehnung über Töpfer 1479 ist bereits oben (1r. Th.S. 142) angeführt. Durch diese Bclchnungcn, die ohne Zweifelweit öfterer als die angeführten bestanden, und das wechselseitigeZutrauen war das Verhältniß mit dem Erzstift Mainz fortwährendstets friedfertig und gut. Der Erzb. Thcoderich (7 1459) warim Jahr 1439 in Fehde mit Heinrich von Braun schweig vonGrubcnhagen (71464) und Otto ooelos zu Göttingcn, denman auch Herzog an der Leine nannte (7 1463), von derübrigens nicht bekannt ist, ob die v. H. daran Theil nahmen. Nurwurde in demselben Jahre ein Waffenstillstand geschlossen und Erzb.Th eodcrich forderte am clominiea post Kiliani (12. Juli) 1439(Urkb.227) den Werner v. H>, der zuerst 1461 Ritter genanntwird, und Ernst von Uslar auf, für diesen Waffenstillstand, derbis -zu Martini dauern sollte, Bürge zu werden.

Heinrich v. H., der stets der Jüngere genannt wird,Vater des Ritters Werner, hatte manche Verbindung mit demCapitel der St. Peterskirche in Friglar und mit dem Rathe da-selbst, und schrieb an dieselben koiia sexts post ssoons. üomini(24. Mai) 1447 (Urkb. 243) wegen Niclaus Trotten, den erseinen Gevatter und Schwager nennt und darin seines Herrn vonMentze Gnaden freundlich erwähnt. In dasselbe Jahr fällt auchdie Bclehnung der Brüder Reinhard und Joh an von Talwig(Dalwigk) von dem Erzb. Dieter ich (Schenk von Erbach 7 1459)mit dem Schloß Schaunenburg und seine Zubehörungcn, wiees schon derenEltern und Fordern" zu Lehn empfangen und sichdavon dem Stift wieder verschrieben haben. Der noch im Original