15. Jahrhundert.
„mit der Burg zu Münden, mit dem Schlosse Haustein?c. mit„allen Zubehörungcn, die er von Rechte von dem heiligen Reiche„zu Lehen empfangen und haben soll." Der Landgraf hat darübervon dem Herzog den Eid „an Unsers gnädigen Herrn des Königs„Statt und von seiner und des Reichs wegen genommen."
Daß hierdurch die Burg Haust ein zu einem Reichslchengeworden, kann nur durch einen Irrthum der Canzlei des römischenReichs veranlaßt worden seyn, welche diese Burg noch als ein Eigen-thum des Grafen Otto von Nordheim 1070, oder des Braun-schwcigschcn Welsen römischen Kaisers Otto IV. 1208 ansah, derschon im folgenden Jahre diese bisher den Welsen gehörige Burgdem Erzbischof Siegfried für die Kirche zu Mainz durchförmlichen Vertrag überlassen hatte. (Th. 1. S. 45).
Bald nachher haben die v.H. auch dem Landgrafen Ludwigzu Hessen in seiner Fehde gegen Diethcr von Jsenburgbeigestandeu, denn einige derselben wurden von dem letztem gefan-gen. In einer Urkunde dieses Diether von Jsenburg undPetrus Echter, Domherrn von Mainz, von toitia k-ria nachPaulus Bekehrung (27. Jan.) 1428 (Urkb. 215) versprechen diesedie gemachten Gefangenen, nämlich die v.H. die von Duderstadtund die von H eilst gen st adt, welche noch nicht losgegeben unddaselbst gefangen sitzen, zwischen jetzt und dem ersten Sonntag inden Fasten, ,/als man singet Invooavit" mit ihrer Habe und Har-nisch ledig und los zu geben. Geschähe das nicht, so versprechensie das Erkenntniß, was die Räthe und Amtleute des Landgrafen,Wolf von Wolfershauscn, Eckart und Herman Rietescl,Reinhard von Dalwig und Henne von Meysenbugsprechen über die mögliche Schätzung der Gefangenen, deren Habeund Harnische — zu erfüllen und Bezahlung zu thun, mit Kostenund Botenlohn. Bis dahin werden sie einen ehrbaren Mann mit 2Knechten und 3 Pferden in Leistung nach Grünberg in die Her-berge, wohin sie gemahnt und gewiesen worden, schicken, welche solange da bleiben sollen, bis alles ausgerichtet und bezahlt ist.
Zwei Jahre später treten die v. H. noch in ein näheres Ver-hältniß mit dem Landgrafen Ludwig. In einer in alter Abschriftnoch vorhandenen Urkunde mit der Angabe auf der Rückseite: