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2 (1857)
Entstehung
Seite
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13. Jahrhundert.

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verfertigte Auszug aus dem Todtcnbuch der Loolosiu Collo^iata 8. lletrum lliickoslgria vom 11. Oct- 1785 Folgendes:v. Uupoldus ad Ilnnstein, Canonieus ospitularis, 8olrolk>5tiousI^iiäeslnriensis et?i nopositus l^c>rlliunensi5, llunclntor öoneüeii8ummi ^Itnris, ouffis Pm ?i,tronatu5 LM5 in 8cllolssteria 8ue-cessoribus co»5tituit (V!ä. 'lad. kund.) oliiit tostanto biserolo-Aio sou libio Uemoiiarum gntignissiinc) 3. ^.prilis 1316.

Hier mögen noch folgende Bemerkungen stehen über dieStifter der damaligen Zeit, für die in den Urkunden stets derAusdruck die Kirche gebraucht wird, wohl um den Werth derSchenkung noch zu erhöhen. So wie die Mönchsklöster ihre Aebteund die Nonnenklöster neben der Acbtissin ihren Probst hatten, sostand dem geistlichen Stifte ein Probst vor. So lange das ge-meinschaftliche Leben der Stiftsgeistlichcn dauerte, hatte der Probstfür Kost und Kleidung derselben zu sorgen; daher die Verwaltungder sämmtlichen Güter und die Vertheidigung der Stiftsgcrecht-samc ihm oblag; mit der innern Zucht des Münsters hatte er abernichts zu schaffen, die sämmtlichen Stiftsgeistlichen waren von seinerGerichtsbarkeit befreit. Dagegen hatte er als Archidiakon einegroße Gewalt. Diese führten das römische Recht in ihren Gerichten ein.

Der Dechant hatte über die Stiftsgeistlichcn, ihre Sitten zuwachen, auf die Beobachtung der vorgeschriebenen Satzungen zudringen, die Ordnung beim Gottesdienst zu handhaben und dieFehlenden zu bestrafen.

Mit dem Stifte war stets eine Schule verbunden, welcherder Scholastcr vorstand, wie Probst Lupold in Fritzlar.

Vor oder bald nach der Mitte des 13. Jahrhunderts hörtefast in allen Stiftern oder Capiteln der Mainzer Diözese das ge-meinschaftliche Leben der Stiftsgeistlichen auf und die Cnncmioilebten und wirthschafteten in ihren einzelnen Curicn und da diesohne weibliche Hülfe nicht geschehen konnte und sich nicht immereine Mutter oder Schwester oder andere nahe Verwandte dazu fand,so geschah das oft auf Kosten der Sittlichkeit, woraus das ausder damaligen Zeit bekannte ruchlose Leben in den der Frömmig-keiten geweihten Anstalten seinen Ursprung nahm. Nach Aufhebungdes gemeinschaftlichen Lebens unter Aufsicht des Probstes, worin