13. Jahrhundert.
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Heinrich und Liupold v. H. wie oben (S. 51. 1r Th.) an-gegeben.
Der Vicedom Heinrich war Mit Luckardis — derenFamilien-Namen nicht bekannt ist — verheirathct, hatte aber keineKinder. Dies und wohl auch das geringe Einverständnis, in demer mit seinen nächsten Verwandten lebte, mochte ihn wohl auf seinenGüterbesitz und dessen Erhaltung keinen großen Werth legen lassen,wie sich aus dem folgenden ergiebt. Der Erzbischof Werner(ck 1284) war seinen Voreltern 170 Mark Silber schuldig gewor-den und hatte denselben die Güter in Hofgeismar (in oppickoke^sin-wiensi) dafür versetzt. Heinrich hatte diese Forderungmit seinem Vetter und Waffenträger Uupolck cke II anen steinzur Hälfte ererbt, und ließ sich solche 1318 vom Erzbischof Petermit 85 Mark zurück zahlen, wie er solches in einer zu Fritzlarausgestellten Urkunde (Urkb. 74), worin er auch Ritter genanntwird (Ilemieus viceckorninus in kustebei-^, Niles) bekennt. Diesund wohl noch manches andere veranlaßte dann manchen Unfriedenzwischen ihm und Lippold cke Haustein — patrnelem nostrum —welches aber nach Erzbischofs Peter Tod in einer Urkunde zu Hei-ligenstadt vom 18. Dcc. 1322 (Urkb. 76) ack perpstue unionisceneoi-ckiam mniealnlitei-ausgeglichen wurde, worin Vicedom Hein-rich versprach, „von seinem Viccdomamt noch von allen.seinen„Gütern, sie seyen eigen oder Lehen oder ererbt oder wie sie„sonst heißen mochten, — durchaus nichts zu übergeben, zu cou-„seriren, zu verkaufen, zu verpflichten oder auf irgend eine Weise//zu veräußern (nilül omnino trackento, conlsrencko, venckencko, obli-,/gancko, autguoeuinguemocke alle alienancko) wenn es nicht mit beson-,/dcrem Wissen, Rath, Hülse des genannten Lippolds oder seiner,/Vettern (kratrueles) namentlich Iohann, Thcodorich und H e i n-,/rich oder anderer Lippolds Erben geschehe. Wenn er aber durch„dringende Nothwendigkeit seines Leibes (rwAente nesessitate eor-,/poris nostii) genöthigt würde, von seinen Gütern etwas zu ver-kaufen oder zu versetzen, so wird Lippold und seine Vettern„und Erben ihn nicht daran hindern, sondern vielmehr nach Kräften„unterstützen", welches diese mit Handschlag (ckala ticke) versprechenund besiegeln, sowie mehrere Bürger von Heiligen stadt vom